„Den §218 dringend überarbeiten und verschärfen“ Die hessische Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde kürzlich nach §219a zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt: „Das Urteil des
Zur Verhandlung gegen eine Abtreibungsärztin wegen strafbarer Werbung für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder (siehe Foto),
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