Top-Beiträge

Links

AfD-Politiker begrüßt Gerichtsurteil zur Causa Hänel und verurteilt Abtreibungen

„Den §218 dringend überarbeiten und verschärfen“

Die hessische Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde kürzlich nach §219a zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt: „Das Urteil des Amtsgerichts Gießen, das verbietet, für Abtreibungen zu werben, findet auf jeden Fall Zustimmung“, erklärt dazu der AfD-Bundestagsabgeordnete Waldemar Herdt.  
„Nicht nur, dass es ethisch nicht richtig ist, für das Ermorden eines unschuldigen Kindes zu werben, es ist laut §218 StGB in Deutschland auch zu Recht verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren geahndet.
Leider weist das Gesetz zu viele Widersprüche auf, denn direkt im Folgeparagraphen 218a StGB erteilt es wieder Straflosigkeit. Hier weist das Gesetz  zu viele Ausnahmen auf und ermöglicht Schlupflöcher und sollte deshalb dringend überarbeitet und verschärft werden“, schreibt der AfD-Parlamentarier in einer Pressemitteilung.
Er fährt fort, das Gießener Urteil sei zwar „ein Schritt in die richtige Richtung“, nutze der der hilfesuchenden Schwangeren nicht viel:
„Um dieses Gesetz zu unterstützen, sollte es mehr Beratung und Werbung für Hilfestellungen geben, anstelle der Schwangeren falsche, gesetzwidrige Auswege und Schlupflöcher anzubieten.“

Besonders kritisiert MdB Herdt den ersten Absatz des §218a StGB, der geradezu zum Missbrauch einlädt und abgeschafft gehöre:
„Gar nicht nachvollziehbar ist es, wenn Ärzte und Ärztinnen mit dem Beenden von Leben werben. Denn die Berufsverordnung der deutschen Ärzte besagt, dass die Genfer Deklaration ein Wegweiser eines jeden Arztes und Ärztin in Deutschland sein soll. Diese Deklaration gelobt, das Leben zu schützen und zu respektieren, sich für die Gesundheit des Patienten einzusetzen und deren Wohlbefinden zu steigern.“
All dies werde bei einer Abtreibung „grob missachtet, „denn ein Schwangerschaftsabbruch ermordet das ungeborene Kind und gefährdet die Schwangere körperlich sowie psychisch“, schreibt Waldemar Herdt: „Aus diesen Gründen ist das Urteil des Amtsgericht Gießen nur zu begrüßen.“

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685535
Total views : 8767738

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.