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Union gegen Kommissionsvorschlag zu §218

Zu dem Vorschlag der von der Ampel eingesetzten Expertenkommission, Abtreibungen in den ersten drei Monaten grundsätzlich zu erlauben und Schutzvorschriften abzuschaffen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, er lehne diesen Vorstoß ab; zugleich bekräftigt er aber seine Zustimmung zur derzeitigen (Un-)Rechtslage des §218.

Hier der Wortlaut seiner Stellungnahme:

Der Vorschlag der Kommission ist schon aufgrund ihrer höchst einseitigen Zusammensetzung ebenso erwartbar gewesen wie er inakzeptabel ist.

Weder kriminalpolitische noch verfassungsrechtliche Gründe sprechen für eine derartige Reform. Im Gegenteil: Frauen – und auch Ärzte – werden durch das geltende Recht nicht ‚kriminalisiert‘. Seit dem Jahr 2010 ist nur eine einzige Schwangere im Jahr 2016 gemäß § 218 StGB rechtskräftig verurteilt worden.

Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, wäre mit einer solchen Regelung auch nicht geholfen. Vielmehr würde dadurch die grundrechtliche Verpflichtung des Staates missachtet, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Menschen zu.

Das geltende Abtreibungsrecht ist klug und ausgewogen geregelt. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird gesichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes geschützt.

Es ist blamabel, wie wenig sich die Mitglieder der Kommission mit der sehr klaren Rechtsprechen des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Bericht überhaupt auseinandergesetzt haben.

Angesichts der schweren Bedeutung der Grundrechtsgüter, die hier abzuwägen gilt, hätte man zumindest eine seriöse, verfassungsrechtliche Analyse verlangen können. Gerade in verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Hinsicht ist der Bericht ein einziges Armutszeugnis.

Wir können die Ampel nur davor warnen, hier einen weiteren Eingriff in unsere Rechtsordnung aus ideologischen Gründen durchzusetzen.

Kommentare

6 Antworten

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    1. Guten Tag,
      nein, Rotgrün ist sowieso dafür, ebenso die Linkspartei, vermutlich auch Teile der FDP.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

    2. Und wenn die Union benötigt würde, gibt es für die Fraktionsführung den bewährten Weg, die Abstimmung zur Gewissensfrage zu deklarieren und so die Mehrheit für das Mordgesetz sicherzustellen.

  2. Wieder einmal zeigt sich das völlig fehlende Unrechtsbewusstsein von Medien und Regierenden, die immer indolenter werden und nun das anerkannte Unrecht in den geltenden Abtreibungs-Regelungen bedenkenlos weiter verschärfen und masslos überziehen, anstatt es abzubauen. Mörderisch auch hier die Einstellung der Herrschenden, die noch vor kurzem sehenden Auges strukturiert den Zeitbomben- Corona- Mord-Pieks nicht nur tolerierten, sondern allen Gesunden, Alten und sogar Kindern, teilweise ohne die Eltern auch nur zu benachrichtigen und ohne Aufklärung aufnötigten, für alle sichtbar, erstmals seit 80 Jahren, nun Ursache massiver Übersterblichkeit.

  3. Da muss man mal der Union Recht geben, was recht selten geschieht. Man kann vergewaltigte Frauen und Kinder oder in bedrohlichen Ausnahmesituationen nicht zwingen Kinder auf die Welt zu bringen. Eine Lockerung dieser Abtreibungsregelung ist die Vorstufe zur staatlichen Bevormundung über Frühsexualisierung gegenüber dem Lebensrecht.

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