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Union will Schönheitsoperationen bei Minderjährigen verbieten

CDU und CSU nehmen einen neuen Anlauf, Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu verbieten, solange sie medizinisch nicht notwendig sind. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Donnerstagsausgabe, die morgen erscheint. Die Neuregelung solle in das neue Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das die Regierung derzeit vorbereitet.
Unter das Verbot würden beispielsweise Brustvergrößerungen fallen, nicht aber Piercings. In dem Text wird die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zitiert, wonach zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren vorgenommen werden. „Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist“, heißt es.
Zudem solle die nicht geschützte Bezeichnung „Schönheitschirurgie“ (auch: kosmetische oder ästhetische Chirurgie) klar definiert und geschützt werden. So könnten Verbraucher vor unqualifizierter Behandlung bewahrt werden.
Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen auf der Klausurtagung ferner die Einrichtung eines millionenschweren Entschädigungsfonds für jene Patienten fordern, die Opfer ärztlicher „Kunstfehler“ geworden sind. So solle sichergestellt werden, dass schwer Geschädigte nicht das Ende von Gerichtsverfahren abwarten müssten, bevor sie Schadensersatz bekämen.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur, veröffentlicht in www.extremnews.com

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