Zudem kritisierte Hüppe in der „Welt“, daß die Ethikkommissionen alle Anträge genehmigen müssten, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Hüppe: „Es gibt also für die Ethikkommissionen keine Möglichkeit, bei den Einzelfällen Einschränkungen vorzunehmen.“
Weiterhin moniert er, daß in den Kommissionen vier Mediziner, aber nur ein Ethiker oder Jurist sowie zwei Behinderten- oder Patientenvertreter vorgesehen sind. Damit seien „die Ethiker und die Vertreter von Betroffenen in der Minderheit“.
Auch Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) befürchtet im Gespräch mit der „Welt“, dass „die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern dazu führen kann, dass wir künftig sehr große Unterschiede bei der Beurteilung dessen haben werden, wann eine PID zulässig ist und wann nicht“.
Laut Singhammer ist ebenfalls „nicht hinzunehmen, dass laut Entwurf den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören sollen“.
Singhammer und Hüppe stören sich zudem daran, dass die Zahl der PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird.
Dies zeigt laut Hüppe, „dass die Verfasser der Verordnung von sehr hohen Fallzahlen ausgehen“ und man „entsprechend viele Zentren zulassen“ wolle. Insofern „könnte es mit dieser Verordnung dazu kommen, dass die PID zum Regelangebot bei der künstlichen Befruchtung wird“, sagte Hüppe der „Welt“.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur