Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist die Voraussetzung für viele andere Menschenrechte: von der Versammlungs- und Pressefreiheit über die Religionsfreiheit bis hin zur Freiheit der Wissenschaft.
Doch was für die westliche Welt ein Menschenrecht und für den Rechtsstaat grundlegend ist, bedeutet für andere ein Verbrechen: Denn im strikten Islam darf nichts, was seinen Wahrheitsanspruch hinterfragt, öffentlich geäußert werden.
Am Dienstag, den 12. November, beginnt um 19 Uhr eine Veranstaltung in der „Bibliothek des Konservatismus“ mit einem Vortrag von Felix Strüning, den Geschäftsführer der klassisch-liberalen Stresemann-Stiftung.
Thema: „Menschenrecht Meinungsfreiheit – Wie islamische Akteure unsere Grundrechte bedrohen“
Danach gibt es eine Diskussion.
Tagungsort: Bibliothek des Konservatismus, Fasanenstraße 4 in 10623 Berlin
Der Referent wird die zentralen Unterschiede zwischen dem universalen und dem islamischen Menschenrechtsverständnis in Bezug auf die Meinungsfreiheit erklären. An einigen aktuellen Fallbeispielen wird zudem aufgezeigt, wie Islamverbände zunehmend Druck auf die westliche Politik ausüben, schrittweise jegliche Kritik am Islam zu kriminalisieren.
Quelle: www.jungefreiheit.de