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Zur Causa Hengsbach: Wo bleibt hier die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung?

Von Felizitas Küble

Man faßt es nicht: Gegen den beliebten „Ruhr-Bischof“ Franz Hengsbach werden über drei Jahrzehnte nach seinem Tod zwei Beschuldigungen wegen angeblichen Mißbrauchs hochgespielt, obwohl sich der Verstorbene dazu nicht mehr äußern und in keiner Weise wehren kann.

Sodann sind die Vorwürfe hinsichtlich eines behaupteten Übergriffs aus dem Jahre 1954 (!) sowohl von der vatikanischen Glaubenskongregation wie auch von der zuständigen Bistumsleitung als „nicht plausibel“ beurteilt worden. Nun soll die mutmaßliche sexuelle Attacke aus „heutiger“ Sicht  – und aus heiterem Himmel?!  –  als glaubwürdig einzustufen sein.

Dabei wird Franz Hengsbach, der damals Weihbischof war, die ziemlich abenteuerlich anmutende Untat unterstellt, er habe sich gemeinsam mit seinem 17 Jahre jüngeren Bruder  – einem katholischen Priester  – an einer 16-Jährigen vergangen.

Der verstorbene Bischof Hengsbach konnte sich zu den von jener Frau erst 2011 vorgebrachten Beschuldigungen nicht mehr äußern, sein Bruder hat den Vorwurf entschieden bestritten.

Auch in einem weiteren „Fall“ aus dem Jahre 1967 hat das Ordinariat Essen die  – ebenfalls erst nach dem Tod Hengsbach vorgebrachte  –  Anschuldigung eines „sexuellen Übergriffs“ zunächst als unglaubhaft bewertet – und jetzt plötzlich für zutreffend gehalten. Dabei soll ich das mutmaßliche Opfer allerdings erst im vorigen Herbst beim Bistum gemeldet haben.

Das rechtsstaatlich betrachtet sehr merkwürdig wirkende Kesseltreiben nahm derart hysterische Formen an, daß die Hengsbach-Statue auf dem Essener Domplatz schon wenige Tage nach dem Beginn der Kampagne entfernt wurde. Diese fanatische „damnatio memoriae“ (Auslöschung der Erinnerung) gab es bereits im Altertum. (Daß das Denkmal aus meiner Sicht eher kitschig als künstlerisch wirkt, steht auf einem anderen Blatt.)

Da hätte man gerne gewußt, warum denn in dieser Causa des früheren Oberhirten und Gründer des Ruhrbistums die einfachsten Prinzipien des Rechtsstaats keine Rolle mehr spielen.

Dazu gehört vor allem die Unschuldsvermutung (es gibt zu beiden Vorwürfen keine Beweise und keine Zeugen!), das Prinzip „Im Zweifel für den Beschuldigten/Angeklagten“ – und zudem in diesem Fall die Erinnerung an die Straftat einer „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“.

Zudem wird der Öffentlichkeit vorenthalten, welche Personen denn die Vorwürfe gegen den Kirchenmann vorgebracht haben. Warum verbleibt auch dies im Nebelhaft-Anonymen? Warum wird verschwiegen, ob der „Vorfall“ von 1967 überhaupt strafrechtlich relevant gewesen wäre (wenn er denn stattgefunden hätte)? Weshalb  erfährt man nicht, wie alt das angebliche Opfer war?

Es gibt für die Attacken auf den Verstorbenen nicht einmal Indizien, geschweige gerichtsfeste Beweise. Doch selbst auf die Frage nach der inneren Logik und Stimmigkeit der vorgebrachten Anschuldigungen ist anscheinend keine Antwort erforderlich.

Ist die Frage nach der Plausibilität überflüssig?

Hierzu sei ein vielsagendes Beispiel erwähnt:

Johannes Norpoth, der Sprecher des Betroffenbeirates der Deutschen Bischofskonferenz, wurde in einem WDR-Interview gefragt, wie schwer die Beschuldigungen gegen Hengsbach wiegen und „für wie plausibel halten Sie den Vorwurf“: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-diesseits-von-eden/audio-bistum-essen-missbrauchsvorwurf-gegen-ruhrbischof-hengsbach-100.html

Norpoths Antwort:
„Wenn ein Opfer sexualisierter Gewalt einen solchen Vorwurf erhebt gegen eine solche bedeutende Persönlichkeit der Zeitgeschichte, insbesondere hier im Ruhrgebiet, dann frage ich nicht nach der Plausibilität. Die ist für mich damit gegeben, kein Mensch wagt sich auf so dünnes Eis, eine so herausragende Persönlichkeit wie Franz Kardinal Hengsbach es ja war, an dieser Stelle zu belasten.“

Das bedeutet, der Sachverhalt der Beschuldigung eines Prominenten ist gleichsam schon Beweis genug, zumindest stellt sich dann nicht mehr die Frage nach der Plausibilität. Norpoth spricht vom „Opfer“, Hengsbach ist also wohl der Täter allein schon deshalb, weil er eine „bedeutende Persönlichkeit“ darstellt, gegen die  – ach ja, natürlich   – niemand etwas Unzutreffendes vorbringen würde, schon gar nicht „hier im Ruhrgebiet“. (Ist diese Region eine moralisch besonders erhabene Zone?).

Dabei kann sich der Verstorbene erstens nicht mehr gegen die Vorwürfe wehren, zweitens ist dieses Wegwischen der Frage nach der Plausibiltät zumindest äußerst weltfremd.

Oder wie steht es etwa mit den Freisprüchen für die prominenten Herren Kachelmann und – erst vor kurzem – Lindemann? – Auch hier ging es um die Beschuldigung sexueller Übergriffe gegen Frauen, wobei vielfach in den Medien direkt oder indirekt eine Vorverurteilung dieser Männer erfolgte.

Als ob der hohe Bekanntheitsgrad einer Person ihr einen quasi automatischen Schutz vor Rufmord oder Verleumdung gewähren würde  –  eher umgekehrt.

Falschbeschuldigungen gegen Kardinäle Pell und Bernardin

Erinnert sei auch an den australischen Erzbischof George Pell (siehe Foto). Der theologisch konservative Kardinal, der am 11. Januar 2023 nach einer Hüftoperation starb, wurde fälschlich des sexuellen Mißbrauchs angeklagt. Er war von 2014 bis 2017 als Chef des  Wirtschaftsrats, der für mehr Finanztransparenz sorgte, einer der ranghöchsten Männer im Vatikan.

Zugleich setzte er sich gemeinsam mit Kardinal Gerhard Müller unbeugsam für die christliche Lehre über Ehe und Familie ein und trat gegen die Gender-Ideologie auf.

2018 wurde der Kurienkardinal in einem unfairen Prozeß zu sechs Jahren verurteilt. Er verbrachte 13 Monate hinter Gittern im Hochsicherheitstrakt. Im April 2020 wurde Pell endlich in letzter Instanz einstimmig von allen Anklagepunkten freigesprochen und entlassen.

In unserem CHRISTLICHES FORUM hatten wir uns sofort für seine Unschuld eingesetzt und dabei auch auf die deutliche Pell-Solidarität des unerschrockenen Kardinal Müller verwiesen. Im Media-Maria-Verlag sind Pells aufschlußreiche Tagebücher aus der Haft in zwei Bänden erschienen, die zugleich ein erschütterndes Dokument der Zeit- und Kirchengeschichte darstellen. (Titel: „Unschuldig angeklagt und verurteilt“  – siehe Abbildung.)

Pell ist nicht der einzige Oberhirte, dem es wegen falscher Mißbrauchsvorwürfe übel erging.

Auch der krebskranke amerikanische Kardinal Joseph Bernardin wurde monatelang von einer Medienkampagne gejagt, bis der Ankläger seine Verleumdung zurücknahm – und nicht nur dies:

Es gab eine bewegende Versöhnung zwischen ihm und dem Erzbischof von Chicago. Dabei stellte sich heraus, daß der aidskranke Steve, der in seiner Jugend selbst Opfer von sexueller Gewalt war, von einem kirchenfeindlichen Anwalt und einer Psychotherapeutin gezielt zu der Falschaussage manipuliert worden war. (Näheres in Bernardins ergreifendem Buch „Das Geschenk des Friedens“.)

Beide Würdenträger hatten noch Glück im Unglück, weil sich ihre Unschuld wenigstens zu Lebzeiten herausstellte.

Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

Kommentare

23 Antworten

  1. Wer hat noch nicht, wer will nochmal?

    Unabhängig davon, dass die Faktenlage abzuwarten, auch wenn es ein sehr emotionales Thema ist, darf nach nachstehendem Bericht jetzt jeder etwas dazu beitragen, auch dann, wenn es mit dem eigentlichen Anliegen nichts mehr zu tun hat.

    Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen Kardinal Franz Hengsbach wenden sich Menschen nicht nur mit Berichten über mögliche weitere Sexualdelikte an die Ansprechpersonen des Bistums Essen. Im Interview mit dem „Domradio“ sagte der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer am Mittwoch, dass eine ganze Reihe von Rückmeldungen auffallend sei, die sich auf negative persönliche Erfahrungen mit dem verstorbenen Ruhrbischof beziehen.

    https://www.katholisch.de/artikel/47300-pfeffer-bistum-essen-erreichen-viele-negative-meldungen-zu-hengsbach

    Dass der Generalvikar bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Gelegenheit hatte, alle Rückmeldungen auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen, die sich auf negative persönliche Erfahrungen mit dem verstorbenen beziehen – ist beachtlich. Seine Mitteilsamkeit und Redseligkeit ist vorbildlich.

    MfG

    1. Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen den verstorbenen katholischen Kardinal Franz Hengsbach sind beim Bistum Essen laut Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck auch eine „Reihe von Hinweisen“ eingegangen, die nichts mit sexueller Gewalt zu tun haben. Sie würden „auf eine Ambivalenz des Gründerbischofs hinweisen, die lange Zeit offenbar tabuisiert war“, sagte Overbeck der Nachrichtenagentur dpa.

      https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-09/bistum-essen-franz-josef-overbeck-missbrauch-franz-hengsbach?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

  2. Eine Unschuldsvermutung gibt es in einem juristischen Verfahren da ist sie vorgeschrieben und einem solchen kann ja der verblichene Herr Hengsbach nicht mehr unterzogen werden
    Wenn eine Organisation wie die katholische Kirche meint allgemein gültige moralischen Normen verkünden zu können müssen ihre Führungspersönlichkeiten egal ob tot oder lebendig sich mit besonderen moralischen Maßstäben messen lassen
    im übrigen gibt es doch in Verfahren vor der Glaubenskongregation beispielsweise keinerlei Unschuldsvermutung oft wussten die Leute um deren Existenz es oft ging nicht mal das ein Verfahren läuft
    und eine Organisation, die intern keine Gewaltentrennung kennt, sollte ganz still sein aber nicht nach dem Rechtsstaat Schreien

    1. Ich glaube, Sie bringen da ein paar Sachen durcheinander.

      Richtig ist, dass in einem Gerichtsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Nun behandelt die Glaubenskongregation aber kein Unrecht gegen Menschen, sondern Abweichungen von der Lehre. Und wenn die Glaubenskongregation Indizien für die Abweichung sammelt, handelt sie wie ein Staatsanwalt. Ein Staatsanwalt kann aber nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, sonst kann er seine Arbeit gleich einstellen

      1. ich sagte ja der verblichene Herr Hengsbach steht ja nicht vor Gericht
        also braucht es die Unschuldsvermutung nicht und das eine Organisation dass Wort Rechtsstaat nur in den Mund nimmt, die selbst so etwas nicht kennt, dass es keine Gewaltenteilung kennt ist lächerlich

  3. Dr. Wolfgang Wodarg hat kürzlich in einer Sitzung der „Stiftung Corona Ausschuss“ den auch in diesem Fall sehr profilierten Begriff „Bestandsvernichtung“ eingeführt.

  4. Ich hoffe sehr auf eine staatsrechtliche Intervention gegen Bischöfe, die lauthals auf Täterjagd unter den Verstorbenen suchen, die wenigstens können ihnen nicht widersprechen und sich selbst nicht mehr verteidigen!

    Wozu dient dies dem Volk Gottes, das noch (!) überzeugt ist: im Tod hat Gott selbst das letzte Wort!
    Christen beten: Herr gib ihnen die Ewige Ruhe!
    Die gegenwärtige psychologische Hetzjagd auf Verstorbene ist mehr als Friedhofs-Schändung im geografischen Sinn.

    Christen werden weltweit in autokratischen Systemen verfolgt aufgrund der Überzeugung der Überzeugung, dass Gott selbst letzter Richter über Lebende und Tote ist und dass Gott in Jesus Christus jedem, der bereut, jede Sünde verzeiht: Noch heute wird Du im Paradiese sein.,,
    Wer kann über Gott urteilen?

    Zu den Betroffenen, die nach 50 Jahren ihre Erinnerung als Tatnachweis veröffentlichen sollten: Wer hilft diesen Menschen im hohen Alter, ihre Erinnnerung zu heilen in der persönlichen Beziehung zum Auferstandenen Herrn über Lebende und Tote?

    Wie soll Geld entschädigen?

    Ich bitte alle Bischöfe, sich zuerst miteinander zu versöhnen und dann erst gemeinsam in der Kirche zwischen Heiligen und Sündern die Einheit zu verwirklichen, zuerst theologisch!

  5. Alle paar Wochen wird ein neuer Priester oder Bischof (meist schon verstorben) durchs Dorf getrieben.
    Ich muss sagen, bei den Frauen, die nun die Anschuldigungen gegen Bischof Hengsbach erheben , liegt was im Argen.
    Die Aufklärung der Taten läuft schon seit 2005. Die Opfer sollten sich melden.
    Nun fällt den bereits alten Frauen ein, Hengsbach ist ein Missbrauchstäter.
    Das Ganze ist für mich unglaubwürdig. Leider kann Hengsbach sich nicht mehr äußern.
    Die Statue von ihm wegzustellen passt zu der ganzen Causa. Vorauseilender Gehorsam.

    1. Wenn es einen DNA-Test gäbe (z.B. von einem unehelichen Kind ) könnte ich die Anschuldigungen verstehen. Beschuldigungen erst nach Jahren und nach dem Tod des Beschuldigten sehe ich mit gemischten Gefühlen. Schließlich spielt ja hier auch eine ansehnliche Entschädigung eine Rolle.

  6. Es wird fleißig daran gearbeitet, die Kirche zu zerstören.
    Auf alle nur erdenkliche Art und Weise.

    Dieser Priester ist mehr als dreißig Jahre tot.
    Nach einer so langen Zeit mit Anschuldigungen anzukommen, halte ich für unglaubwürdig und äußerst perfide. Das solche Personen sich nicht schämen.
    Ansinnen auf Geld und überhaupt müssten die Kirchen in solchen Fällen gleich zurück weisen.

    Unmoralisch von den Medien, diesen Personen eine derartig große Aufmerksamkeit zu geben.

    1. Ich glaube nicht das einzelnen Personen das nach 30 Jahren wieder aufbringen. Dahinter steckt kalkulierte Absicht und ein System. Es handelt sich ja nicht um einen Einzelfall. Fälle wie diese werden weltweit, jeweils nach nationalen Empfindlichkeiten, in die Welt gesetzt, um die Gefühle der jeweiligen Gläubigen zu erschüttern und die Kirche als gesamtes zu erschüttern.
      Es gäbe hierzu vieles zu berichten und zusammenzufügen, aber nur soviel: Wenn das Böse die ‚Weltherrschaft‘ anstrebt, wer ist dann der ‚globale‘ Feind?
      Es kann nur die Kirche und weiter ‚der Gläubige und Gottesfürchtige Mensch‘ sein.
      Der Sozialismus will mit seinen materiellen Heilsversprechen die Weltherrschaft. Da stört ihn Gott. Und der Gottesfürchtige Mensch. Also muss Gott eliminiert werden (aus Sicht des Sozialisten/Materialisten/Satans). Das schafft man U. A. indem man gottesfürchtige Menschen diskreditiert. Egal ob Lebende oder Tote. (Am jüngsten Tag wird es, wie wir wissen, ja auch keinen Unterschied zwischen Lebenden und Toten geben). Denn sie sind die Zeugen Gottes über die Zeit hinaus, an denen sich die anderen Gläubigen orientieren. Der Sozialismus will ausschließlich Jünger des Sozialismus, da stören ALLE Gottesfürchtigen. ALLE. Das ist der totalitäre Anspruch der die Welt immer wieder heimsucht. (Schauen wir in der Geschichte zurück!).
      Man kann den Fall Hengsbach also nicht ernst genug nehmen.
      Aber man solltes sich auch bewusst sein mit wem man hier kämpft. Nämlich mit dem Satan persönlich, der mit seinen irdischen Helfern des Sozialismus die Weltmacht anstrebt.
      Stärken wir uns im Gebet. Das ist die stärkste Waffe. Und bleiben wir wachsam.

  7. Norpoth irrt mit seiner Meinung, dass kein Mensch es wage, einen prominenten Priester zu belasten. Es gibt viele Beispiele, auch Frau Küble schon führt welche an, dass es für manche sogar ein besonderer Kick sein kann, eben gerade Hochrangige zu belasten. Der möglich Abgrund an menschlicher Bosheit, auch an Demenz (die Leute sind ja doch schon einige Jährchen alt, die plötzlich nach 50 Jahren daherkommen), auch die Veränderung der Wahrheit durch die Erinnerung – all das muss in Rechnung gestellt werden. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass bei Erlebnissen vor Jahrzehnten meist nur die Hälfte des Gesagten stimmt. Ja es ist häufig sogar nachweisbar, dass alles nur erfunden oder eingebildet und weiter ausgemalt ist! Wenn solche Leute Berater in der Bischofskonferenz sind, dann kann man mit einem solchen „Lehramt der Betroffenen“ ganz schön in die Irre gehen und wieder mal der Kirche – ob das nicht doch tatsächlich auch gewollt ist? – einen wahnsinnigen Schaden zufügen.

  8. Ich habe Bischof Hengsbach erlebt; er war zu Gast in unserem Elternhaus. Mein kindlicher Eindruck bzw. meine Erinnerung reicht aus für meine sichere Unschuldsvermutung. Tote zu verleumden ist ein willkommenes Instrument, um Lebende einzuschüchtern. So macht der Böse halt Kirchenpolitik. Wer will da noch dabeibleiben?

  9. MICH STÖRT BEI DIESEN ANSCHULDIGUNGEN STETS; DASS NACH DEM TOD DER PERSON DARÜBER BERICHTET WIRD, DIE SICH NICHT MEHR WEHREN KANN: WAS SIND DAS FÜR MENSCHEN, DIE VORHER ZU FEIGE SIND, MISSTÄNDE ZU ERWÄHNEN?

    1. Wird etwas zu Lebzeiten aufgedeckt siehe Kardinal Groer wird gejammert wird etwas im historischen Kontext bekannt ist es auch nicht recht lieber alles vertuschen oder?

  10. Eine perfide Art, konservative Bischöfe und Kardinäle aus dem Weg zu räumen, um die eigenen Ziele zu befördern. Statt Schuldnachweis reicht „Plausibilität“. Wo bleibt da der Aufschrei unserer Juristen?!
    Da müsste sich doch demnächst jemand finden, der auch Kardinal Woelki und Kardinal Müller des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Oder möchte man da lieber warten, bis sie gestorben sind und sich nicht mehr verteidigen können. Kardinal Bell in Australien konnte es und wurde schließlich in letzter Instanz einstimmig von allen Vorwürfen freigesprochen, nachdem er 13 Monate in Hinter Gittern in einem Hochsicherheitstrakt verbracht hatte.

  11. Der erklärte Feind jeglichen Glaubens ist der Marxismus, Stalinismus, Maoismus. Die Konsequenz und Hemmungslosigkeit, mit der hier vorgegangen wird, lässt den Schluss zu, dass hier eben diese Kräfte am Werk sind Es bleibt also nahezu nur ein Schluss: Der real existierende Sozialismus greift an. Zuerst seinen Hauptfeind: Den wahrhaft Gottesfürchtigen. Tote zu diskreditieren gehört natürlich dazu, gerade weil sie sich nicht mehr wehren können und die Gläubigen dadurch das Vertrauen in die Institutionen verlieren sollen.
    Sehr teuflisch.
    Da die westlichen Gesellschaften den Teufel aber schon lange ‚abgeschafft‘ haben, können sie sein Werk durch seine menschlichen Knechte auch nicht mehr erkennen oder gar entschlüsseln.
    Ein Blick in die Offenbarung könnte helfen, den Durchblick wieder zu erlangen.

  12. Natürlich muss die Unschuldsvermutung gelten. Es ist aber nun einmal keine Unschuldsgewissheit. Die Vorwürfe einfach so abzutun, als könnte es unter keinen Umständen passiert sein, ist am Ende vielleicht auch nicht recht. Das Dinge im Lauf der Zeit anders bewertet werden, ist nicht nur in diesem Fall so. Und allein der Grad der Beliebtheit ist wohl auch kein Maßstab. Beliebt waren andere auch, es ist bei manchem nicht mehr viel davon übrig. Die Entfernung des Denkmals ist sicher übereilt. Wobei, bevor es von jemandem auf Grund der derzeitigen Situation geschändet wird, ist es am Ende besser so. Es wird sicher wieder möglich sein, dass es je nach dem an seinen alten Platz zurückkommt. Schwierig.

    1. Guten Tag,
      wo wird denn im Artikel eine „Unschuldsgewissheit“ vertreten?
      Wo wird behauptet, es könne „unter keinen Umständen passiert sein“?
      An keiner einzigen Stelle!
      Es handelt sich aber um Vorwürfe, bei denen die Ankläger sich in ihrer Anonymität verstecken, für die es zudem keinerlei Beweise gibt.
      Was folgt daraus für den Rechtsstaat und die entsprechenden Maximen?
      Genau: Die Unschuldsvermutung.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Haben die Frauen, die die Anschuldigungen vorbringen nicht das Recht, nicht in der Öffentlichkeit vorerst unbekannt zu bleiben? Karin Weißenfels ist auch ein Synonym und das Bischof Ackermann ihren richtigen Namen bei einer Sitzung gesagt hat, hat zu rechtlichen Konsequenzen geführt. Und doch, ich habe bei Ihrem Text schon den Eindruck, dass Sie den Damen per se unterstellen, die Unwahrheit zu sagen.

        1. Guten Tag,
          welchen subjektiven „Eindruck“ Sie haben, tut nichts zur SACHE, ich habe den Damen keineswegs Unwahrheit vorgehalten, sondern verweise auf rechtsstaatliche Grundprinzipien, deren Nichteinhaltung an eine Hexenjagd erinnert (samt anonymen Denunzianten). Natürlich können die angeblich Betroffenen nach außen anonym bleiben, allerdings wird die ohnehin fehlende Beweiskraft ihrer Anschuldigungen dadurch gewiß nicht besser.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

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