Unter dem Titel „Verfassungsschützer schlägt Alarm: „Der Rechtsstaat wird ausgehöhlt“ hat die „Schwäbische Zeitung“ auf ihrem Online-Portal am 22. Mai 2024 einen Artikel von Philippe Debionne veröffentlicht. Der Beitrag berichtet von einem Gespräch mit Gregor S. (Pseudonym), der beim deutschen Inlands-Geheimdienst arbeite. Laut der Regionalzeitung sagt er: „Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.“ Der Interviewpartner erklärt weiter, „dass der Verfassungsschutz zunehmend unbescholtene Bürger ins Visier“ nehme. . Die Schwäbische Zeitung zitiert den 36-Jährigen aus Berlin sodann mit den Worten: „Die Ängste vieler Menschen, dass hier derzeit ein Überwachungsstaat wie in
Still und unbemerkt hat die Ampel-Regierung mit den Stimmen der Linkspartei vergangene Woche dafür gesorgt, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland nicht mehr länger ein Verbrechen ist. Ja, Sie haben richtig gelesen: Die zu verhängende Mindeststrafe wurde von einem Jahr Gefängnis auf nur mehr drei bis sechs Monate abgesenkt, das Verbrechen auf ein simples Vergehen herabgestuft! Vor drei Jahren erst hatte die damalige Große Koalition das Strafmaß für sexuellen Kindesmissbrauch und für den Handel, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie mit einer Gesetzesnovelle deutlich verschärft. Die Täter sollten nicht mehr mit milden Strafen davonkommen können. Vorausgegangen waren der Missbrauchs-Horror in Münster und Lüdke und
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