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Sterbehilfe ist gegen die Natur gerichtet: Der Mensch möchte möglichst lange leben

Natur Mensch Umwelt

Von Prof. Dr. Hubert Gindert

Am 6. Juli 2023 standen im deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung. In einem Schnelldurchgang sollte der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2020, der das Verbot einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe für „verfassungswidrig“ erklärt hatte, Rechnung getragen werden.

Das BverfG betonte, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, der Ausdruck des Rechts auf „selbstbestimmtes Sterben“ sei. Dazu gehöre auch die Freiheit, „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen, soweit sie angeboten wird“.

Der Gesetzentwurf von Katharina Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollten erreichen, dass Suizidwillige über Änderungen im Betäubungsmittelgesetz Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten.

Der Gesetzentwurf von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sah vor, die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung auch künftig grundsätzlich unter Strafe zu stellen – allerdings mit Ausnahmen. Beide Entwürfe wollten eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung. Nicht betroffen ist die passive Sterbehilfe, bei der auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen verzichtet wird.

Der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mahnte „eine gesetzliche Regelung darf durch ein legalisiertes Verfahren nicht zu einer Normalisierung des assistierten Suizids führen“. Er schlug vor, zunächst die Suizidprävention und die palliative Versorgung auszubauen.

In der Abstimmung am 6. Juli 2023 bekam keiner der beiden Gesetzentwürfe die notwendige Mehrheit. Das ist eine Chance, zu einer menschengerechten und lebensbejahenden Lösung zu kommen.

Wer Palliativstationen und Hospize wichtiger als rasche  –  vorgesehen waren 180 Minuten für die Bundestagsdebatte  – gesetzliche Umsetzung des BVG-Urteils von 2020 hält, liegt richtig. Denn solche Forderungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Menschen.

Jedem ist bekannt, dass Menschen leben wollen – möglichst lange. Das ist in die Natur des Menschen gelegt. Gläubige Menschen ersehnen das Ewige Leben bei Gott. Der Wunsch nach einem langen Leben gilt auch für die letzte Lebensphase. Wenn jemand vorzeitig aus dem Leben scheiden will, ist das durch besondere Umstände bedingt.

Stephan Pilsinger (CSU) berichtete in der Bundestagsdebatte aus seiner Erfahrung als Mediziner in Altenheimen, wonach „Selbstmorde oft in absoluten psychischen Ausnahmesituationen begangen werden“, z.B. „in akuten Depressionen, die behandelbar seien“. (Augsburger Allgemeine Zeitung, 7.7.23) Viele, die Suizidversuche überlebten, seien laut Pilsinger später froh darüber.

Suizid werde auch gewünscht, weil man den Angehörigen nicht zur Last fallen wolle. Dazu merkt der „Bundesverband Lebensrecht“ in seiner Stellungnahme an: „Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Jeder Mensch muss Wertschätzung erfahren“.

Die Ideologie des selbstbestimmten Todes trägt der Natur des Menschen nicht Rechnung. Das Leben hat von der Kindheit an unterschiedliche Phasen der körperlichen und geistigen Vitalität. Jeder weiß, Spitzensportler sind keine 60- bis 90-jährigen. Diese Tatsache spiegelt den natürlichen Entwicklungsgang wider.

Die Forderung, sich möglichst lange fit zu halten, ist dazu kein Gegenargument. Jene, die versprechen, man könnte die Vitalität eines 35-jährigen bis ins hohe Alter erhalten, sind Betrüger, die damit Geld verdienen wollen. Dazu gehören auch jene, die sagen, wenn das nicht mehr klappt, gibt es den Weg des selbstbestimmten Todes. Auch dabei wollen sie Geld verdienen, wie die deutschen Sterbevereine, die bei 350 aktive (unerlaubte) Sterbehilfe geleistet haben.

Wer Menschen eine Lebensperspektive in Palliativstationen und Hospizen ermöglicht, handelt human!

Kommentare

9 Antworten

  1. Sterbehilfe beginnt schon bei der Frage nach der „Lebensqualität“, die ein absolutes TABU ist für Mediziner und Pflegende! Wenn man irgendwo dieses Wort hört, sollten alle Alarmlampen innerlich angehen! Eine Beurteilung über Lebensqualität ist letztendlich nichts anderes als über den Wert eines Menschenlebens zu richten, und diese Frage, dieses Urteil steht keinem gegenüber einem gleichberechtigten Individuum zu! Leider begegnet dieses Wort einem so häufig im Umgang mit Medizinern, daß mir angst und bange werden kann. Leiden hat an sich auch einen Wert, da man es – was viele nicht nachvollziehen können – dem Herrn aufopfern kann, was Jesus ja selber auch für uns getan hat. „Nehmt euer Kreuz auf euch und folget mir nach!“ Einen solchen Bruder, eine Schwester fallen zu lassen, weil er/sie leidet, heißt, denjenigen zu verlassen, wenn er uns am nötigsten braucht, so z. B. durch Gabe von Flüssigkeit über die Bauchdecke, durch Sauerstoff bis zuletzt, durch Anlage einer PEG-Sonde für Ernährung, eine erforderliche Operation. Wer dies unterläßt, begeht unterlassene Hilfeleistung, wer sich dies als Patient mit völlig freiem Willen verbittet, verbietet anderen zu helfen und trägt zu deren Verbitterung bei. Gaaanz vorsichtig sollte man auch werden, wenn man im Krankenhaus den Begriff „ethisches Konsil“ hört. Meines Erachtens wird hierbei allermeist so entschieden, daß erforderliche Maßnahmen dann doch unterlassen werden, mit dem Deckmantel der Hinzuziehung von ach so erfahrenen Fachkräften und sogar Seelsorgern, die sich dann gegen Maßnahmen aussprechen mit dem Hinweis, man hat ja darüber geredet. Da muß sich keiner wundern, daß Praktikanten und Pflegeschüler, die eigentlich zum Helfen in den medizinischen Beruf wollten, bei solchen Entscheidungen die Berufswahl gründlich in Frage stellen und Hals über Kopf aus dem Beruf flüchten anstatt sich zum Beobachter von Sterbeprozessen durch Verdursten (Verzicht auf Infusionen) und Maßnahmenverzicht degradieren zu lassen. Ein äußerst empfehlenswertes Fachbuch hierzu ist „DIE PALLIATIVE SEDIERUNG: Pflege in der Grauzone zur Euthanasie | Schreiber, Michael | ISBN: 9783930533091“, erhältlich bei Aktion Leben e.V. Weinheim, Tel. 06201-2046. Unbedingt empfehlenswert!

  2. Eine grundsätzliche Erinnerung !

    Zum Thema nicht ganz einladend und auch keinerlei – betone „keinerlei“ – Befürwortung von „selbstbestimmtem“ Tod, so scheint mir doch die Betonung eines langen Lebens, nur um eines langen Lebens willen, fragwürdig.

    Was ist das Ziel eines Lebens, sei es kurz oder lang? Ich meine, so ungefähr, dass wir für Gott reif werden. Dazu muss ein Leben nicht unbedingt lang sein. Ist es doch so, dass man in gesundem Zustand und in Erwartung eines langen Lebens, vieles auf die lange Bank schieben kann, wenn man kein festes Ziel hat; am Ende statt eines Sich-Besinnens vielleicht im Dämmer versinkt

    Siehe dazu die Gedanken von C. S. Lewis in „Dienstanweisung für einen Unterteufel“, Kapitel XXVIII.

    Lewis lässt dort den höllischen Undersecretary Screwtape zu dessen Neffen Wormwood, einem Unterteufel, sagen, dass dieser unbedingt seinen „Patienten“ vor einem schnellen Tod schützen solle; ein Leben könne nie lang genug sein, um einen „Patienten“ zu versuchen., diesen für „Seine Erhabenheit“ in der Tiefe zu gewinnen.

  3. In meinen mittlerweile 35 Jahren in der Krankenpflege (wo mag die Zeit geblieben sein?) würde ich das nicht so pauschal formulieren: Der Mensch möchte möglichst lange leben. Ich habe schon viele schwer kranke und leidende Menschen erlebt, die am Ende dem Tod mit Sehnsucht entgegen sahen. Der Mensch möchte möglichst lange leben, ja, aber nicht um jeden Preis. Was nicht heißt, dass man den Tod aktiv beschleunigen soll. Ich habe aber auch schon viele Situationen erlebt, in denen an alten und multimorbiden Patienten die ganze Palette der Medizin abgelaufen ist, meist beeinflusst durch die Angehörigen. Anstatt den Menschen dann ruhig und durchs einfache Da-sein und mit Hilfe der notwendigen medizinischen Maßnahmen wie Schmerzbehandlung usw. durch sein Sterben zu begleiten. Dann ist auch die seelsorgerliche Begleitung besser möglich wie bei einem Sterben im Tohuwabohu aller möglichen medizinischen Verrichtungen. Genau, Palliativstationen und Hospize müssten mehr gefördert und anerkannt werden. Die Stellungnahme vom Bundesverband Lebensrecht mit der Verpflichtung des Staates ohne jede Kosten-Nutzenrechnung, ich habe den Eindruck, davon entfernt sich das jetzige System mehr und mehr.

  4. „Der Mensch möchte möglichst lange leben“ (Überschrift)
    Das mag als gewisser Erfahrungswert stimmen;
    aber dem muss – ebenso als Erfahrungswert hinzugefügt werden: beschwerdefrei, kräftig, geistig fit, „jung“, schön … möchte der Mensch leben,
    Das ist sein „natürlicher“ Wunsch. Deshalb möchte er – auch – über den Tod verfügen.
    Kern dieser Hybris ist, wie auch beim Verfügen der Frau über ihren Bauch …, das absolute (autonome) Verfügen-Wollen über sich selbst.
    Deshalb greift so ein Verständnis nach einem „Naturrecht“ nicht mehr. Zumindest der Christ müsste – wie der gläubige Jude – es wagen, die Behauptung mit universaler Geltung zu propagieren: dass der Mensch zwar – „wunderbar“ (ein freies Wesen) – aber „geschaffen“ ist: nach dem Bild seines Schöpfers: einem Wesen, das es gut meint mit seinem Geschöpf; das weiß, was für sein Ebenbild gut und richtig ist.

    Dem sich zu widersetzen, d. h. dem „Gesetz“ Gottes, Seinen „Geboten“, müsste – konsequentermaßen – als a n t i s e m i t i s c h klargestellt und gebrandmarkt werden!

    Nichts tut unserer Zeit mehr not als Theologie = Gottes-Wissenschaft; Erfahrung seiner Logik; Einblick und Einsicht in seinen Schöpfungs- und Erlösungsplan.
    Das zu studieren und zu leben ist primäre Aufgabe der Christen (möglichst im Einklang mit dem gläubigen Judentum und allen Menschen guten Willens)!

  5. Der Schutz des Lebens steht über allem.
    Das ist christliche Überzeugung, Verfassungsgebot und Grundlage ärztlichen Handelns.
    Wer etwas anderes will vergeht sich am Menschen.

  6. https://www.openpetition.de/petition/online/missbrauch-von-neuen-technologien-und-waffensystemen

    Auch die Betroffenen dieser Foltermethoden wollen leben. Menschenwürdig leben.

    Bitte unterschreiben sie als Christen diese Petition. Und
    verteilen sie.
    Sicher, es ist nur eine ganz keine Hilfe. Aber für die Be-
    troffenen ein kleiner Beweis, dass sie nicht ganz vergessen und missachtet werden.

    Und ebenso wichtig, selbst wenn ihnen die Opfer dieser
    Foltermethoden egal sind! Es kann auch SIE jederzeit
    treffen. Und dann wünschten sie, sie hätten sich ein
    ganz kleines bisschen Gedanken gemacht, gelesen,
    und unterschrieben.

  7.  Die Grundlagen für Christen:

     Gott heilt alle deine Krankheiten.  Psalm 103,3

     Ich bin der HERR, dein Arzt.  2.Mose 15,26

     Jesus Christus spricht in Matthäus 11,28:
    Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich will euch erquicken.

    Jesus Christus kann Wunder vollbringen (Psalm 77,15), aber auch durch Ärzte,
    andere Therapeuten und Medikamente handeln.

    Im Internet sind mir viele kostenlose Videos zur Biblischen Krankenheilung bekannt, wie Jesus Christus auch heute noch heilt, zum Beispiel
    Christen erleben nahezu unglaubliche Heilungswunder – tagtäglich. Darüber wird in dieser Sendung mit Ärzten und Patienten gesprochen:
    https://www.youtube.com/watch?v=d5bymsgHpJs

    Aber Psalm 31,16 nicht vergessen:
    Meine Zeit steht in Deinen Händen.

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