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Zur Wirecard-Staatsaffäre: Ex-Bilanzprüfer verliert beim Verwaltungsgericht Berlin

Andreas Loetscher, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird.

In erster Instanz entschied das Verwaltungsgericht Berlin gegen ihn und eine Beschwerde gegen diese Entscheidung hatte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ebenso keinen Erfolg.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Wirecard, Kay Gottschalk (AfD-MdB), erklärt hierzu:

„Wir begrüßen die Entscheidung und Begründung des VG Berlin ausdrücklich, insbesondere, dass der Deutsche Bundestag bzw. seine Untersuchungsausschüsse unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen sollen und bewerten können. Weshalb sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen wird.

Der Untersuchungsausschuss ist als unabhängige Instanz immens wichtig und ungeschwärzte Abschlussberichte sind ein Zeichen der Transparenz und des Aufklärungswillens für den eben jene Ausschüsse stehen.

Wie wichtig Untersuchungsausschüsse sind, hat der zurückliegende Parl. Untersuchungsausschuss Wirecard deutlich gezeigt. Nur so konnte zumindest etwas Licht ins Dunkel dieser Staatsaffäre gebracht werden.“

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