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Eilentscheidung des Landgerichts Stuttgart: AfD darf Landesparteitag durchführen

Die AfD in Baden-Württemberg hat sich das Recht erstritten, ihren Parteitag im Stuttgarter Carl-Benz-Center abzuhalten. Die Sicherheitsbedenken des Vermieters sind laut dem Landgericht der Stadt kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann noch gegen die Entscheidung vorgehen.

Der Vize-Vorsitzende der AfD-Landesverbandes, Markus Frohnmaier, zeigte sich erfreut darüber, daß dem Eilantrag seiner Partei stattgegeben wurde. „Wir fordern den Hallenbetreiber auf, den heutigen Beschluß zu akzeptieren“, betonte er. „Und zugleich fordern wir die Behörden auf, unseren demokratischen Parteitag zu schützen und mit allen gesetzlichen Mitteln gegen linksextreme Störer und Gewalttäter vorzugehen.“

Zum Landesparteitag werden bis zu tausend Delegierte und Besucher erwartet. Zugleich wird in der linksextremen Szene gegen die Veranstaltung mobilisiert. 

Quelle und vollständige Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/afd-in-baden-wuerttemberg-darf-landesparteitag-abhalten/

Kommentare

3 Antworten

  1. Warum sollte der Vermieter nicht den Rechtsweg ausschöpfen?
    Er wird mit diesen Leuten sicher nie wieder Verträge abschließen sollen doch den Herrschaften Gesinnungsfreude Räume vermieten
    andere Vermieter werden sich das hier sehr gut merken

  2. Wenn die linksextreme Szene solch hohe Beachtung finden würde, vorallem bei den Journalisten, wie man sie jeder anderen Szene entgegen bringt, dann hätte ich weniger Angst.

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