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Gegen die Rundfunk-Steuer liegen Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor

Die neuen „Rundfunkbeiträge“ treffen auch Fernsehfreie mit 17,98 € pro Monat, weil es ab 1.1.2013 nur noch stur nach Haushalten und nicht mehr nach der tatsächlichen Existenz von Empfangsgeräten geht. 

Die Hoffnungen der Geschröpften ruhen auf dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Den dortigen Richtern liegen bereits Popularklagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Drogeriekette Rossmann gegen den „Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag“ vor.

Warum gerade Bayern?  –  Weil jeder Bürger des Freistaats das Recht hat, Popularklage gegen Gesetzeswerk zu erheben, das seiner Ansicht nach gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Und beim Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag handelt es sich um eine solche Vorschrift. (…)

Nach dem Gleichheitsgrundsatz ist Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich zu behandeln. Zur Kasse gebeten werden aber alle Haushalte, egal ob sie Radiogeräte und TV oder nur Radios oder evtl. nichts vorhalten oder völlig unbewohnt sind. Das letzte zentrale Argument Geuers stützt sich auf Datenschutzlücken bei der automatischen Übermittlung von Daten der Meldeämter an die Landesmedienanstalten.

Quelle und Fortsetzung des Artikels hier bei der Mediengruppe IDOWA: http://www.idowa.de/artikel/2013/01/02/damit-ard-und-zdf-nicht-kraeftig-zur-kasse-bitten.html

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