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NRW-Verfassungsgerichtshof gibt der AfD betreffs „gefährlicher Orte“ recht

Wie die Westfälischen Nachrichten vom 29. Januar 2020 unter dem Titel „Gericht watscht Land NRW ab“ berichten, hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof jenen AfD-Landtagsabgeordneten recht gegeben, die sich von der Landesregierung in NRW nicht ausreichend über „gefährliche Orte“ informiert fühlten.

VGH-Präsidentin Ricarda Brandts erklärte, das Informationsrecht der Abgeordneten beinhalte eine Antwortpflicht der Landesregierung.

Zuvor hatte das CDU-geführte NRW-Innenministerium den fragenden Parlamentariern nur die Kreispolizeibehörden genannt, in deren Bezirk sich die als „gefährlich“ definierten Orte befinden.

Die AfD-Politiker wünschten jedoch genauere Details – und erhalten sie jetzt durch diesen Gerichtsbeschluß.

Kommentare

3 Antworten

    1. Genau da liegt aber das Problem, das, was der Bürger als Recht empfindet, ist für das Gro der Altparteien rechts und von daher aus deren Sicht nur ein Grund, das Recht als rechts zu bekämpfen.

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