Top-Beiträge

Links

Anerkennung von Impfschäden scheitert meist am fehlenden „Kausalnachweis“

Wenngleich das sogenannte „Post-Vac-Syndrom“ noch immer vergleichsweise selten ist, bleiben die Auswirkungen einer Impfkomplikation für den einzelnen Betroffenen schwerwiegend. Und auch die soziale Situation der Patienten ist durchaus angespannt und nicht selten verzweifelt.

Denn die rechtliche Anerkennung eines Impfschadens bleibt weiterhin die große Ausnahme.

Hierauf macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zum Thema in einer aktuellen Aussendung aufmerksam und erklärt durch ihren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), wie folgt:

„Die bisher bewilligten Entschädigungen nach dem Impfschutzgesetz kann man an wenigen Händen abzählen. Sie stehen nicht im Verhältnis zu den mittlerweile gemeldeten Verdachtsfällen auf stattgehabte und auch uns gegenüber präsentierten Komplikationen nach der Corona-Schutzimmunisierung. Immerhin sind hier allein rund 4000 Mails von Personen mit anhaltenden Beschwerden nach der Verabreichung des Vakzins eingegangen“, so der 37-jährige Psychosoziale Berater, der ebenfalls an einem seit der ersten Impfung Mitte 2021 fortdauernden Post-Vac-Syndrom mit Erschöpfung, erhöhten Leberwerten, Schmerzzuständen, Missempfindungen, Sensibilitätsstörungen, Konzentrationsdefiziten, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit leidet.

„Es ist wichtig, dass die Symptomatik durch den behandelnden Arzt umfangreich dokumentiert und attestiert wird, ansonsten wird ein Antrag nach sozialem Entschädigungsrecht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Und nicht zuletzt bedarf es zumindest eines höchstwahrscheinlichen Kausalzusammenhangs zwischen der Impfung und den danach aufgetretenen Gesundheitsstörungen, insbesondere der zeitliche Aspekt, aber auch die Plausibilität der Zusammenhänge müssen offensichtlich sein“, erklärt Dennis Riehle, der aus der Erfahrung mit vielen Betroffenen und abgelehnten Anerkennungsbescheiden auf Impfschäden mittlerweile sehr gut weiß, dass die Aussicht auf Erfolg beim Versorgungsamt gering ist und nur in den seltensten Fällen eine Entschädigung festgesetzt wird.

„Allerdings heißt eine Zurückweisung des Anspruchs nicht gleichzeitig, dass nicht ein medizinisch begründeter Impfschaden vorliegt. Viel eher prüft die Behörde, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung zu einer langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenz geführt hat und ob anhand der ärztlichen Befunde nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeingültiger Rationalität eine Kausalität anzunehmen ist.

Es bedarf zwar nicht des Beweises, aber durchaus der Indizien, die für eine durch die Impfung ausgelöste Beschädigung beim Betroffenen sprechen. Letztere muss als sekundärer Anerkennungsgrund allerdings objektiviert sein, ebenso die primäre Gesundheitsstörung als unmittelbare Auswirkung des Piks auf den Organismus.

Deshalb sollten auch direkt nach der Impfung aufgetretene Schwellungen an der Einstichstelle, Rötungen oder Schmerzen am Arm, Überhitzung oder eintretendes Fieber detailliert aufgeschrieben und durch den Arzt bestätigt werden.

In der letztendlichen Abwägung, ob ein Impfschaden auch zu einer rechtlichen Anerkennung und damit zu einer öffentlichen Entschädigung führt, spielt dann vor allem auch die differentialdiagnostische Abwägung eine erhebliche Rolle. Gerade bei Patienten, die bereits vorerkrankt sind und bei denen sich durch die Impfung lediglich die Zunahme bestehender Beschwerden nachweisen lässt, ist die Kausalitätsbestimmung oftmals nicht zweifellos möglich.

Denn hier wird zumeist auf die wechselseitige und komplexe Beeinflussung vorherrschender Krankheitssymptome mit den Impfnebenwirkungen verwiesen, welche sich am Schluss nicht einwandfrei auseinanderhalten lassen und in der Folge zur Rückweisung des Antrags führen dürften“, erläutert Dennis Riehle und fordert Betroffene daher auf, eine lückenlose Krankenakte über die Impfkomplikation anlegen zu lassen.

Die Selbsthilfeinitiative berät überregional kostenlos über die Webadresse: www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Ursache und Wirkung

    Impfschäden sind schwer zu beweisen

    Wer nach einer Corona-Impfung erkrankte, hatte schnell die Spritze gegen Covid-19 im Verdacht. Lange wurde ein solcher Verdacht pauschal abgetan. Inzwischen werden mögliche Impfschäden ernst genommen, sogar von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Eine Post-Covid-Ambulanz rief eine Post-Vac-Sprechstunde ins Leben, die Impfstoffhersteller werden auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Im Detail hat es das Thema aber in sich: Es gibt Missverständnisse, Unschärfen, bewusste Irreführung und juristische Fallstricke. Der Knackpunkt heißt: Kausalität. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

    https://www.n-tv.de/wissen/Impfschaeden-sind-schwer-zu-beweisen-article24044279.html

    1. Treffende Bemerkung ! Und um den Irrwitz auf die Spitze zu treiben, siehe hier :
      https://tkp.at/2022/11/29/us-studie-ungeimpfte-fuer-impfschaeden-
      verantwortlich/ (Echt !)
      LB aus dem Bericht dazu :
      HelmutK 29. November 2022 at 14:33Antworten
      „Eine neue Studie stellt einen wilden Verdacht auf: Die Impfschäden wie Schlaganfälle, Sehstörungen oder Herzinfarkte oder Blutgerinnsel könnten durch die Falschinformationen der „Impfgegner“ verursacht sein. “
      Mal schauen, wie lange es noch dauert, bis behauptet wird, dass die Erde eine Scheibe ist, und die Sonne sich um die Erde dreht.
      Alles klar ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

686460
Total views : 8769922

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.