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BÄK-Präsident Frank Montgomery: „Ärzte sind keine Sterbehelfer“

„Ein Stück aus dem Tollhaus“

Stellungnahme des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, zum Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums, wonach Mediziner und Pflegekräfte bei Suizidhilfe straffrei bleiben sollen:
„Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Erst soll die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen.
Aber unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.
Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen aber verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten und sie dürfen auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.
Das ist in der Muster-Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland klar geregelt und findet sich so auch in den Berufsordnungen der Ärztekammern wieder. Diese sind nach den Heilberufegesetzen den Bundesländern unterstellt.
Wenn das Bundesjustizministerium nun in dem jüngsten Referentenentwurf meint, diese Länderzuständigkeit über ein Bundesgesetz aushebeln zu können, ist es schlecht beraten.
Warum das Justizministerium grundlegende medizin-ethische Werte in Frage stellt, Kompetenzen der Bundesländer ignoriert und einen Koalitionsstreit als Sommertheater inszeniert, bleibt unverständlich.“
 

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