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Bayern: Polizeiarbeit soll effektiver werden

„Mehr Datenschutz ohne Täterschutz“

Das Bayerische Kabinett hat das Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen. Damit soll der Polizei eine noch bessere und modernere Eingriffsbefugnis gegen Terrorismus und Kriminalität an die Hand gegeben werden.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrman sagte: „Damit werden wir die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung ein weiteres Mal erhöhen.“
In Zukunft soll die Polizei mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren haben. Zur Beweisaufnahme können an einem potentiellen Tatort Proben sichergestellt werden, selbst wenn man sie zunächst nicht eindeutig einer bestimmten Person zuordnen kann.
Im Bereich der Cybercrimes soll die Beweissammlung durch Datenspeicherung erleichtert werden. „Immer mehr Täter ergaunern sich im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies geschieht beispielsweise durch Schadstoffsoftware wie Erpressungstrojaner. Die Polizei kann nun dieses virtuelle Geld zunächst sichern und den wahren Eigentümer ermitteln, unabhängig von einem Strafverfahren“, erklärt Herrmann.
Durch die Etablierung einer „Zentralen Datenprüfstelle“ will der Ministerrat den Datenschutz stärken. Dieses soll sicherstellen, dass für intensive Maßnahmen wie der Wohnraumüberwachung, der Online-Durchsuchung oder der automatisierten Überwachung der Telekommunikation künftig nur jene Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen.
Zudem sei bei mehr polizeilichen Eingriffen, wie etwa bei längerfristigen Observationen, die Zustimmung eines Richters erforderlich. Herrmann erklärte: „Damit zeigen wir, wie moderne Polizeiarbeit funktioniert, ohne dass mehr Datenschutz zum Täterschutz führt.“
Quelle und weitere Infos hier: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/november-2017/herrmann-sicherheit-in-bayern-weiter-erhoehen/

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wenn man sieht, wieviele Straftaten mit der Begründung des Datenschutzes gedeckt werden, fragt man sich ernsthaft, was dies mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat. Sicher sollte man auch einen vermeintlichen Täter schützen, solange seine Schuld nicht zweifelsfrei fest steht und durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt ist. Aber es kann nicht sein, dass die Opfer die vergackeierten sind, wärend Täter gepudert werden.

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