Mutige Weigerung des weiblichen Gefängnispersonals
Wie die „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) in Frankfurt aktuell berichtet, wurde am Mittwoch, den 14. September 2011, an der Bürgerrechtlerin Somayeh Tohidlou im Teheraner Evin-Gefängnis ein Urteil von 50 Peitschenhieben wegen „Beleidigung des Präsidenten“ vollstreckt.
Nach Angaben der IGFM arbeitete die Soziologin im Wahlkampfteam von Mir H. Moussavis und war eine Hauptorganisatorin der „Grünen Menschenkette“ am 8. Juni 2009.
Die IGFM verurteilt die Auspeitschung als „barbarisch und menschenverachtend“ und fordert, daß Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran nicht länger stillschweigend geduldet werden. Bundesaußenminister Westerwelle müsse endlich handeln.
Die Auspeitschung von Tohidlou konnte zunächst nicht wie geplant vollstreckt werden, da sich alle weiblichen Gefängnismitarbeiterinnen weigerten, die Bürgerrechtlerin auszupeitschen. Im Iran gilt aber die Vorschrift, daß Frauen allein von Frauen ausgepeitscht werden dürfen. Die Folter sei sodann von einem Verhörbeamten ausgeführt worden.
Die 1978 geborene Somayeh Tohidlou wurde am 13. Juni 2009 – einen Tag nach der gefälschten Präsidentschaftswahl – verhaftet und nach 70 Tagen Gefängnis gegen eine Kaution in Höhe von umgerechnet 135.000 Euro freigelassen. Ein Revolutionsgericht verurteilte sie wegen „Beleidigung des Präsidenten“ zu einem Jahr Gefängnis und 50 Peitschenhieben. Die Haftstrafe wurde ihr später erlassen, die Auspeitschung nun vollstreckt.
Weitere Iran-Infos:
http://www.igfm.de/Menschenrechtsverletzungen-in-der-Islamischen-Republik-Iran