Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Rechte der Parlamentarier bei Verträgen bezüglich der EU gestärkt.
Demnach hatte die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum permanenten Euro-„Rettungsschirm“ ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert, urteilten die Karlsruher Richter am gestrigen Dienstag.
Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt.
Bereits im November des vergangenen Jahres hatten die Richter in einer mündlichen Verhandlung in diesem Sinne argumentiert.
Das Urteil hat allerdings keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zum Euro-„Rettungsschirm“ (ESM).
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
Das Urteil hat allerdings keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zum Euro-„Rettungsschirm“ (ESM).
Quelle: dts-Nachrichtenagentur