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CDU-Politiker Hüppe: Embryo-Adoption muß eng begrenzte Ausnahme bleiben

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Anläßlich der heute veröffentlichten Stellungnahme des deutschen Ethikrats zur sog. „Embryonenspende“ erklärt der stellv. CDL-Bundesvorsitzende und CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (siehe Foto):
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Es ist denkbar, dass in extrem seltenen Fällen im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung ein Embryo seiner Mutter nicht übertragen werden kann. Das Embryonenschutzgesetz verbietet nicht, ihn einer anderen Frau zu übertragen, wenn dies die einzige Chance für sein Weiterleben ist. 
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Bei der Embryoadoption hat das Kindeswohl absoluten Vorrang. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen genetischen Eltern muss gewahrt bleiben, wie der Ethikrat in ähnlichem Kontext bereits in seiner Stellungnahme zu Babyklappen betont hat.
Deshalb ist eine anonyme Embryospende auszuschließen. Zudem besteht ein hohes Missbrauchspotential, etwa in der Abgrenzung zur in Deutschland verbotenen Eizellspende, die im Ausland kommerziell und unter Ausnutzung von prekären Lebenssituationen junger Frauen stattfindet.
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Gesetzliche Lockerungen, die etwa eine Auswahl der genetischen Eltern nach ethnischen Kriterien oder Eigenschaften wie IQ, Bildungsstand und körperlichen Vorzügen vorsehen, sind daher nicht diskutabel.

Kontakt: Christdemokraten für das Leben e.V.
Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde, Tel.: 0 25 73 – 97 99 391, Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de  – Internet: www.cdl-online.de

 

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