Top-Beiträge

Links

Corona-Staat: Wo bleibt die Gewaltenteilung?

Von Felizitas Küble

Bekanntlich beruhen die bisherigen staatlichen Corona-Verordnungen nicht auf einem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz (Legislative), sondern auf einer Einigung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder (Exekutive).

In einem demokratischen Rechtsstaat ist aber die Legislative – also das Parlament – für die Gesetzgebung zuständig, nicht die Regierung, denn die Gewaltenteilung ist kein Randphänomen, sondern ein Grundelement des freiheitlichen Rechtsstaates (wozu noch die Judikative gehört, also die Rechtssprechung).

Die Gewaltenteilung begrenzt und regelt die Macht der Herrschenden und verteilt zugleich sinnvoll die Kompetenzen. Der bekannteste Begründer dieses Rechtsstaat-Prinzips ist der einstige französische Staatstheoretiker Montesquieu mit seiner Schrift „Vom Geist der Gesetze“.

Mit dieser Unterscheidung der „Gewalten“ hängt es letztlich auch zusammen, daß z.B. in Dortmund die Corona-Beschränkungen (vor allem Maskenpflicht) für ungültig erklärt wurden: Das dortige Amtsgericht gab als Begründung an, die Verordnung beruhe auf einem Entscheidung der Regierung, nicht auf einer Abstimmung des Deutschen Bundestags. Ähnlich urteilte auch das österreichische Verfassungsgericht.

Es ist zudem ein Unterschied, ob die Exekutive (Regierung) nur für eine kurze Zeit Notfallmaßnahmen (sofern erforderlich) ergreift – oder ob sie einen monatelangen Lockdown einführt und dabei Bürger-Grundrechte beschneidet und zudem die mittelständische Wirtschaft vielfach in ihrer Existenz bedroht, so daß im nächsten Jahr mit zehntausenden Konkursen zu rechnen ist.

Einige Rechtsanwälte – darunter der bekannte Dr. Füllmich – kündigen bereits Schadensersatzklagen bzw. Sammelklagen von betroffenen Unternehmen an, die sich womöglich auch gegen das RKI und Prof. Christian Drosten richten, zumal sich die Regierungsbeschlüsse stark an deren „Empfehlungen“ orientiert hatten.

Kommentare

2 Antworten

  1. Die Staatsratvorsitzende der DDR2.0 und ihre Hofschranzen, die ihr willig folgen, ohne dem GG zu folgen, verfügen frei über die Bevölkerung und das Parlament. Was sich die letzte Zeit in Berlin abspielt, ohne dass das Parlament einschreitet, ist Diktatur Pur. Ich frage mich ernsthaft, wofür gehen wir noch Wählen, wenn die Staatsratvorsitzende diktatorische Massnahmen bestimmt und die Troddel im Parlament nicken alles ab.

  2. Nach über sieben Jahrzehnten Grundgesetz hat Corona schlaglichtartig klar gemacht, dass der übergroßen Masse der Zeitgenossen (Ausnahmen gibt es) sowohl vertikale als auch horizontale Gewaltenteilung schlicht schnurz ist, Wahlen problemlos verschoben werden und massive Grundrechtseingriffe vorgenommen werden können – Hauptsache, jemand sagt klar, wo es lang geht und es ausreichend Toilettenpapier gibt….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

678771
Total views : 8751265

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.