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Das Verbrechen der Vergewaltigung aus der Sicht eines erfahrenen Polizisten

Von Helmut Krcal, Polizeibeamter i.R.

Das Verbrechen Vergewaltigung ist eine Tat, die schon immer das Ja zum Leben zerstörte. Bei der Vergewaltigung haben wir auf der einen Seite den männlichen Täter und auf der anderen Seite – in der Regel – die Frau als Opfer. Aber auch männliche Personen können Opfer einer Vergewaltigung sein. Und dies nicht nur heute, sondern das war auch immer wieder in der Vergangenheit der Fall.

Oft tritt der Vergewaltiger bei seinem Verbrechen als Einzeltäter auf. Aber es kommt auch vor, dass sich mehrere männliche Personen verabreden und dann auch das Opfer gemeinsam vergewaltigen. In diesem Fall spricht man von einer Gruppenvergewaltigung.

Und bei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Völkern und Gruppen wird Vergewaltigung oft als Waffe eingesetzt. Gleich welches Motiv hinter dem Verbrechen steht, wird Leben zerstört. Das betrifft die geschädigte Einzelperson, aber auch die Familie des Opfers. Ebenso kann man auch das Selbstbewusstsein und die Selbstachtung eines Volkes zerstören, wenn deren Frauen durch einen überlegenen Feind „geschändet“ werden.

Ich bin ein Mann mit der Einstellung: Eine Vergewaltigung – ob während einer Friedenszeit oder bei einer kriegerischen Auseinandersetzung – ist und bleibt ein Verbrechen und ist nicht entschuldbar. 

Obwohl die Vergewaltigung ein brutales Vorgehen einer männlichen Person –  zumeist gegenüber einer Frau – beinhaltet, haben wiederum Männer alles eingesetzt, dass Frauen aus ihrem familiären Bereich, aus ihrer Gemeinschaft, man könnte auch sagen aus ihrem Volk, vor Vergewaltigung geschützt sind. Und dies oft mit der Waffe in der Hand. Der Schutz bezog sich jedoch zumeist nur auf die Frauen aus dem eigenen Bereich.

In einer modernen Demokratie bezieht sich dieser Schutz nicht nur auf die Frauen aus der Familie oder auf die Volkszugehörigkeit, sondern der Schutz gilt in einer freiheitlichen Demokratie allen Frauen, gleich welche Staatsangehörigkeit und Hautfarbe sie haben.

Der erste Schutz für die Frauen ist die sexuelle Einstellung der Männer. Erforderlich ist jedoch, dass diese sexuelle Einstellung eines Mannes gesteuert wird von seiner Verantwortung gegenüber der Familie und der Achtung vor der Frau. Hier sollten Männer, die es mit dem Schutz der Frauen ernst meinen, mit einer Stimme sprechen und auch entsprechend auftreten.

Der zweite Schutz für Frauen in einem Staat, in dem die Gleichberechtigung von Mann und Frau von großer Bedeutung ist, sind die Gesetze sowie die Rechtsprechung. Die Gesetze und die Rechtsprechung  – damit sind die Verfahren und Strafen gegen Vergewaltiger gemeint – müssen jedoch übereinstimmen.

Sexuelle Gewaltgedanken, die sich im Kopf eines Mannes bewegen, können nicht erkannt und verfolgt werden. Setzt jedoch ein solcher Mann seine sexuelle Gewaltgedanken in eine Tat um, so überschreitet er eine rote Linie, was mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden muss.

Nach meiner Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei wurde ich Ende der sechziger Jahre in die zweitgrößte Stadt von Baden-Württemberg in den Streifendienst versetzt. Als Streifendienstbeamter ist man kein Endsachbearbeiter, wie dies beim Ermittlungsdienst der uniformierten Polizei zur Bekämpfung der Straßenkriminalität der Fall ist oder wie bei der Kriminalpolizei.

Der Streifendienst ist die Feuerwehr der Polizei und ist daher immer an der Front und als erstes an einem Tatort, Unfallort oder bei Streitigkeiten usw.

Und während meines Dienstes kam es mehrmals vor, dass ich mit meinem Kollegen als erster am Tatort einer Vergewaltigung war. Es waren Verbrechen durch Einzeltäter. Und das Leid und der Schmerz der vergewaltigten Frau hat mich in meiner Einstellung zum Täter geprägt. Solche Täter würden nach meiner Auffassung nie wieder in Freiheit kommen.

Erlebte ich Ende der sechziger und in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts noch Richter, die entsprechende Strafen gegen Sexualstraftäter aussprachen, wurden die Gerichtsurteile nach und nach jedoch immer liberaler.

Vor mehr als zwanzig Jahren habe ich in einer Diskussion mit einem Staatsanwalt und einem Rechtsanwalt zum Ausdruck gebracht, dass wir in Deutschland nicht mehr in der Lage sind, die Frauen in diesem Land vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Die beiden Herren haben mir jedoch widersprochen.

Seit einigen Jahren erfährt die Öffentlichkeit immer wieder von Vergewaltigungen, die von mehreren Männern begangen wurden. Hierzu muss ich sagen, dass ich als Polizeibeamter während meiner Zeit im Streifendienst und im Ermittlungsdienst – bis zu meiner Pensionierung im Jahr 2008 – mit solchen Gruppenvergewaltigungen nicht konfrontiert war.

Aus meiner Sicht sage ich daher, dass es Gruppenvergewaltigung in Deutschland erst gibt, seit man eine unkontrollierte Zuwanderung zulässt. 

Nicht alle Männer, die aus afrikanischen und arabischen Ländern nach Deutschland kommen, begehen solche Straftaten. Aber es genügt schon, wenn es nur wenige tun  – und sie müssten mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. Hinweise auf Kultur, Religion und Prägung dürfen keine Entschuldigungsgründe für die Täter solcher Straftaten sein.

Hier müssten doch die Politik von links bis nach rechts sowie die Gesellschaft, Frauen und Männer, mit einer Stimme sprechen.

Aber wie sieht es in Deutschland bei diesem Thema wirklich aus?

Man hat unterschiedliche Ansichten bis hin zu einem Verständnis oder man hat keine Meinung bis hin zum Schweigen oder man hat die Einstellung: Mir ist dies egal.

Als junger Mann habe ich mir diese Entwicklung in Deutschland nicht vorstellen können, aber sie ist Realität geworden. Weich gespült von humanen und schwärmerischen Gedanken in der Gesellschaft und Rechtsprechung sind Frauen in Deutschland immer weniger geschützt vor sexuellen Übergriffen.

Zur Vergewaltigung in der Ehe. Auch in einer Ehe hat die Frau das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Auch hier muss die Frau geschützt sein – und die Einführung dieses Tatbestandes „Vergewaltigung in der Ehe“ war notwendig.

Als Streifendienstbeamter erlebte ich immer wieder, wie der betrunkene Ehemann seine nicht „bereite“ Frau niedergeschlagen und dann den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat. Zumeist wurde die Polizei durch Nachbarn verständigt. Wegen Vergewaltigung konnte jedoch damals der Ehemann, der ja Täter geworden ist, nicht verurteilt werden.

Allerdings muss ich den Hinweis geben, wenn die Frau erst viel später die Tat zur Anzeige bringt, dann ist es auch heute sehr schwer, die Vergewaltigung nachzuweisen, denn dann stehen sich Aussagen gegen Aussagen gegenüber. Ich kann daher solchen Frauen nur Mut zusprechen, so schnell wie möglich die Polizei in Kenntnis zu setzen und entsprechende Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich persönlich wünsche mir, dass das Thema Vergewaltigung mehr in die Öffentlichkeit gebracht und darüber auch diskutiert wird. Weiter wünsche ich mir Eltern, besonders Väter, die in ihrer Erziehung alles tun, damit ihr jetziger Sohn nicht später als Mann Gewalt gegen Frauen verübt.

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Kommentare

2 Antworten

  1. Danke Herr Krcal für Ihre klaren Worte.
    Lesen Sie doch bitte auch den Artikel:

    „Ehem. Abtreibungsbefürworter denkt um und freut sich über die kleine Saskia“

    im Christlichen Forum

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