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Die IGFM zum Welt-Frauen-Tag am 8. März

Systematische Entrechtung von Frauen nicht nur im „IS“, sondern auch in anderen „islamischen“ Staaten

Der Islamische Staat (IS) hat in einer „amtlichen“ Erklärung den gesetzlichen Rahmen für die Versklavung von Frauen und Mädchen erlassen.

Mit Berufung auf Koran und Scharia erläutert das „Amt für Forschungen und Fatwas des Islamischen Staats“ darin die Vorschriften des islamischen Rechtssystems zur „Nutzung“ von Sklaven.   Fussmatte__

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) veröffentlichte das Dokument und die vollständige Übersetzung zum Weltfrauentag auf ihrer Homepage (www.menschenrechte.de).

Der „Islamische Staat“ hat nach Angaben der IGFM tausende Frauen und junge Mädchen, zum Teil ab sechs Jahren, als Sklavinnen an ihre Anhänger verteilt oder verkauft.

Der IS rechtfertigt diese Verbrechen damit, dass das islamische Recht es erlaube, „Ungläubige“ zu versklaven und sexuell zu „nutzen“. Die Opfer sind nach Informationen der IGFM vor allem Jesidinnen, aber auch christliche und selbst schiitische Frauen und Mädchen.

Auch islamische „Partner“ des Westens wie Saudi-Arabien, Pakistan und ähnliche Staaten würden niemals die Rechte von Frauen achten, solange es nicht tiefgreifende Veränderungen in diesen Ländern gebe.

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„Reformen“ an einzelnen Gesetzen seien reine Augenwischerei, unterstreicht die IGFM. Die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten sei nicht einfach ein bedauerliches Relikt, das quasi „aus Versehen“ bis heute überdauert habe, sondern ein fester Bestandteil des klassischen islamischen Rechts.

Menschenrechtsverletzungen würden solange anhalten, wie sich islamisch geprägte Staaten auf das Schariarecht als göttliches Recht berufen.

„Die Entwicklung geht aber zur Zeit nicht in Richtung Menschenrechte. Die Scharia ist weltweit auf dem Vormarsch und in sehr vielen Staaten fest verankert. Mit ihr geht die systematische Benachteiligung von Frauen einher. Geblieben sind Lippenbekenntnisse und Feigenblatt-Projekte. Der Westen hat aufgegeben.“

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Die IGFM beklagt neben der Gewöhnung einen „weichgespülten Blick“ auf das islamische Recht. Ein viel größeres Problem als „islamische Strafen“ wie Auspeitschungen und Amputationen sei das islamische Familien- und Prozessrecht. Beide schließen eine Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von Muslimen und Nichtmuslimen kategorisch aus.

Die Zeugenaussagen von Frauen oder Nichtmuslimen haben nach der Scharia nur den halben Wert der Aussagen von muslimischen Männern – wenn sie überhaupt zugelassen sind. Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht“ und können ihre Frauen ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur extrem schwer scheiden lassen können.

„Dieses haarsträubende Unrecht ist in den ‚Islamischen‘ Republiken, Emiraten und Königreichen kein Ausrutscher. Es sind grundsätzliche Fehler im Betriebssystem“, stellte IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin fest.

Weitere Infos: www.menschenrechte.de/frauenrechte

Kommentare

3 Antworten

  1. Bei Anti-P4egida Demonstrationen sah ich viel Frauen. Ob die das wirklich wollen, wenn sie für die Islamisierung demonstrieren (und gar nicht leise schreien). wissen sie, WOFÜR sie demonstrieren?

  2. „Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht……“
    Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass in Deutschland Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 nicht strafbar war. Ein Züchtigungsrecht gab es im katholischen Österreich bis zur Strafrechtsreform 1975. Und bis dahin durfte eine Frau ohne Erlaubnis ihres Gatten keine Berufstätigkeit ausüben und kein Konto eröffnen.
    Frauendiskriminierung gibt es nicht nur im Islam.

    1. Guten Tag,
      Vergewaltigung in der Ehe war sehr wohl auch vor 1997 strafbar, wenngleich nicht ausdrücklich in eigenen Paragraphen vermerkt, was nichts daran ändert, denn hier galten die allgemeinen Strafrechtsnormen sehr wohl auch (Verbot der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung). Sodann gab es im „katholischen Österreich“ bis 1975 vielleicht ein Züchtigungsrecht gegenüber Kindern, nicht gegenüber Frauen. Die katholische Morallehre kennt ein solches „Recht“ jedenfalls nicht.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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