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Die Lehrschreiben des 2. Vatikanums sind von unterschiedlicher Verbindlichkeit

Vatikan und Piusbruderschaft weiter im „guten Gespräch“

Kurien-Bischof Guido Pozzo, der Sekretär der Päpstlichen Kommission ‚Ecclesia Dei’, erklärte in einem Interview mit der französischen Zeitschrift ‚Famille Chrétienne’, der Vatikan verlange keine „Kapitulation“ von der traditionsorientierten Piusbruderschaft.

Vielmehr lade er sie ein, an seine Seite zu treten in den Rahmen der Lehrfragen, soweit diese für eine dauerhafte Anhänglichkeit an den Glauben sowie an das katholische Lehramt und die Tradition unerlässlich sind.“ logofsspx

Die Kommission ‚Ecclesia Dei’ ist an die Glaubenskongregation angegliedert und führt Gespräche mit der Piusbruderschaft über eine vollständige organisatorische Rückkehr zur katholischen Kirche.

BILD: Logo der Piusbruderschaft: zwei Herzen, eine Krone, ein Kreuz.

Pozzo fährt fort: „Die Vorbehalte der Piusbruderschaft gegenüber einigen Aspekten und Formulierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und gegenüber einigen daraufhin durchgeführten Reformen, die nicht unverhandelbare Dogmatik- und Lehrfragen betreffen, könnten gleichzeitig untersucht und vertieft werden.“

Damit signalisiert Pozzo, dass die Piusbrüder im Falle einiger Einigung mit Rom durchaus einige Eigenheiten beibehalten könnten.

Es gebe „keinen Zweifel“, dass die Lehren des Zweiten Vatikanums unterschiedliche Verbindlichkeit besäßen, je nach Art des Dokuments:

„Die Konstitutionen über die Kirche und die Offenbarung, Lumen gentium und Dei Verbum, haben den Charakter von lehrhaften Verlautbarungen; die Erklärungen zu Religionsfreiheit und nichtchristlichen Religionen sowie das Ökumene-Dekret verfügen hingegen über geringere Autorität und weniger Verbindlichkeit.“

Pozzo ließ wissen, im Falle einer Verständigung mit dem Vatikan könne die Priesterbruderschaft mit dem hohen Status einer Personalprälatur rechnen. Das Gesprächsklima zwischen dem Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller, und Bischof Bernard Fellay bezeichnete Pozzo als gut.

Quelle: Radio Vatikan

Ergänzender und vertiefender Beitrag des kath. Kirchenrechtlers Dr. Gero Weishaupt siehe hier: http://www.kathnews.de/unterschiedliche-lehrautoritaet-der-texte-des-zweiten-vatikanischen-konzils

Kommentare

Eine Antwort

  1. „… die Erklärungen zu Religionsfreiheit … verfügen hingegen über geringere Autorität und weniger Verbindlichkeit.“

    Das will ich meinen! Da das Konzil keine Definition angibt, was (alles) unter „Religion“ verstanden werden und die ausgesagten Rechte haben soll, und auch sonst der Begriff „Religion“ nicht feststeht, ist diese „Erklärung zur Religionsfreiheit“ logisch leer. Und einem logisch leeren Satz kann man gleichzeitig zustimmen und nicht zustimmen.

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