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Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt auch für Benedikt XVI.

Von Dr. Gero P. Weishaupt

Ist es nicht auffallend, dass sich der mediale Fokus nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachten sofort und so gut wie ausschließlich auf den emeritierten Papst Benedikt XVI. richtet?  

Was übrigens nicht verwundert, wenn man die kirchliche Situation hierzulande kennt.

Da ist ein Mann wie Ratzinger nur ein Störenfried, „dessen Theologie noch orthodox und dessen Kirchenbild vom Glauben an die Offenbarung getragen ist“, kommentiert Guido Horst in der digitalen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Tagespost“ .

Ratzinger/Benedikt XVI. „muss einfach weg, damit sein Vermächtnis und Erbe nur ja nicht stört, wenn es bis in die Spitzen des deutschen Episkopats jetzt erklärter Wille ist, eine neue, am progressiv-protestantischen Modell ausgerichtete Kirche katholischer Provenienz zu errichten“, fährt Horst fort: „Am Donnerstag hat ihn der mediale Apparat mit Hilfe eilfertiger Theologen vernichtet.“

Obwohl keine Beweise vorliegen, stand das Urteil der öffentlich-rechtlichen Medien schon fest: Schuldig!

Und die öffentliche Meinung folgte sofort „dem Diktum des Münchner Tribunals, das zwar kein Gericht ist, sondern eine anwaltliche Gutachterstelle, aber vollmundig behauptete, dass der Emeritus als Erzbischof von München sehr wahrscheinlich von Missbrauchspriestern gewusst habe, die in der Seelsorge eingesetzt wurden.“

Horst ist überzeugt: „Wäre die anwaltliche Gutachterstelle WSW ein normales Gericht gewesen, wäre der ‚Angeklagte‘ Benedikt XVI. auf jeden Fall wegen mangelnder Beweise freigesprochen worden“. Nach der Vorverurteilung durch die mediale Öffentlichkeit würden jetzt „Rechtschaffene“ sich daranmachen, „das Gutachten von WSW und die Stellungnahme Ratzingers auch wirklich zu lesen.“

Nach Horsts Überzeugung werden sie feststellen, es handle sich lediglich um Vermutungen, dass der damalige Erzbischof von München von Missbrauchstätern in seinem Bericht erfahren haben könnte.

Jedes Gericht würde hier den Angeklagten freisprechen wegen mangelnder Beweise. Vermutungen und zweideutige Hinweise sind keine Grundlage für einen Schuldspruch.

Was im Rechtsstaat gilt, gilt auch in der Kirche: die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Quelle: https://www.kathnews.de/freispruch-wegen-mangelnder-beweislage

Kommentare

13 Antworten

  1. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Missbrauchsfälle der Kirche (die genauso schlimm und verurteilenswert sind wie die in Sportvereinen, Internaten usw. ) nun herhalten müssen, um über die Diskreditierung des „Bodenpersonals“ – insbesondere der homosexuellen Priester (!) – nun Gott abzuschaffen. Genau das steckt doch als perfider Plan dahinter. Eine Gesellschaft zu schaffen, die Gott nicht mehr braucht… Wo wir damit hinkommen, sieht man an der neuen Regierung, wo Abtreibung und jeglicher Gotteslästerung durch LGBT der rote Teppich ausgerollt wird.

  2. Es wird den Erzbischöfen vor dem damaligen Kardinal Ratzinger sowie auch seinen Nachfolgern in einigen Fällen ein unkorrektes Verhalten vorgeworfen. Warum sollte es gerade während seiner Zeit als Erzbischof nicht dazu gekommen sein? Was ist so schlimm daran, zuzugeben, manche Vorkommnisse nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt zu haben, die Opfer zu wenig im Blick gehabt zu haben und sich dafür zu entschuldigen? Zeigt das nicht eher menschliche Größe, zu seinen Fehlern zu stehen, als dieses dauernde, noch dazu ungeschickte herumeiern? Warum haben seine Berater sich nicht umfassend informiert? Sie hätten doch in München nachfragen können, ob es ein Protokoll jener besagten Sitzung gibt, an der der Kardinal laut seinen Aussagen nicht teilgenommen hat, laut dem Sitzungsprotokoll aber sehr wohl. Nein, ein gutes Beratergremium scheint er nicht um sich zu haben. Und als Nachfolger des heiligen Petrus kann er sich doch an diesem ein Beispiel nehmen, da dieser auch in einigen Momenten seines Lebens kläglich versagt hat. Ich verstehe es nicht.

  3. Zu den bösen und vernichtenden Medialen Urteilen über diesen heiligmässigen deutschen Papst Benedikt XVI. kann man nur mit Jesu Worten am Kreuz antworten: „Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!“

  4. Liebe(r) G. Klöckner, ich finde Ihre 5 Zeilen Kommentar völlig daneben! Wollen Sie dem 94jährigen Priester und Papst emeritus noch den Rollstuhl missgönnen? Vielleicht auch noch das bisschen Fürsorge, die Häppchen Essen, die ein paar alte Nonnen, die in dem Klösterchen ohnehin leben, für diesen hochbetagten, tapferen Mann bereithält? „Komfortabel auf Kosten der allgemeinen Christenheit“ nennen Sie das! Es tut mir leid, aber solche Worte finde ich zum Kotzen! Dass er einen Sekretär benötigt, ist ebenfalls unerlässlich. Wenn Sie hier Bundespräsident gewesen wären, dann stünden Ihnen bis zum Lebensende Dienstwagen, massig Geld und was weiß ich noch sonst alles zur Verfügung!
    Ebenso ist die Unterstellung von „Onkel Guido“ völlig unpassend, dass Papst Benedikt den „Oberlehrer“ gespielt habe und ein „angeblich unveränderbares Naturrecht“ dargelegt habe. Tatächlich haben Kirche und Lehramt auch heute Lehrerin für die Menschen zu sein – in der Nachfolge Christi, der ebenfalls Rabbi, Lehrer und Meister war! Oder wollen wir einfach so die Mainstream-Medien als unwidersprochene und unkorrigierbare Lehrerinnen gelten lassen, wie viele Menschen es derzeit tun? Möchten Sie der Kirche das Recht absprechen, auch Widerstrebendes zu erwägen und in die Diskussion zu bringen?
    Natürlich weicht die biologische Natur in allerlei Deviationen (z.B. Chromsomenmissbildungen, negative Mutationen oder auch Trisomien) von den großen Linien der Evolution ab, die da z.B. sind: Zwei Geschlechter, die anpassungsfähige Nachkommen erzeugen können – und nur diese! Natürlich können Sie auch junge Tiger mit der Flasche aufziehen – dennoch hat die Natur die Aufzucht und das Lernen des Tieres durch die Tigermutter vorgesehen! Und so ist das evolutiv vorgesehene Biotop für menschliche Kinder die dauerhaft – jedenfalls möglichst lange aufgrund der langen Aduleszenzzeit der Menschen – erlebbare Familie aus Mutter und Vater! In diesem Sinn sprach Benedikt XVI von einer Ökologie des Menschen. Und daraus leitet man das Naturrecht auf Vater und Mutter ab! Sie sehen das auch daran, dass das BVG die Kenntnis von leiblichem Vater und leiblicher Mutter als Grundrecht auch von Adoptivkindern festschreibt. Das wird und muss dann auch für Kinder in der „Mehrelternschaft“ gelten!
    Auch das Recht auf Leben ist ein Naturrecht. Man sieht das u.A. auch daran, dass alles Leben sich gegen Tötung sträubt, dass es leben möchte!
    Fazit: Die Deutschen sind schon ein besonderes Völkchen – sie ruinieren alles, sogar die bedeutendsten Männer ihrer Geschichte!

  5. Michael Hesemann schlüsselt in einem Artikel die vier Erzbischof Ratzinger zur Last gelegten Fälle auf (https://kath.net/news/77381) – eine Orientierungshilfe, um sich anhand von konkreten Daten ein eigenes Urteil zu bilden.
    Generell bestätigen die Unterstellungen mitsamt der (erneuten) Skandalisierung des Verhaltens Ratzingers einmal mehr die „sprungbereite Feindseligkeit“ gegen ihn in der deutschen Medienlandschaft sowie jener „Theologen“ und Kirchenmänner, die mit seiner Glaubensverkündigung und -lehre nicht klarkommen.

  6. „Sie haben mich verfolgt, also werden sie auch euch verfolgen.“
    Wenn jetzt über Ratzinger gekübelt wird, war zu erwarten. Warum sollte es den Dienern Gottes anders gehen als ihrem Meister, der sich einem ungerechtem Urteil überlassen hat und ans Kreuz genagelt wurde. Auch hier zählt die Ankündigung des Herrn: „Freut euch und frohlockt, euer Lohn im Himmel wird groß sein!“

  7. Ist es nicht wunderbar zu beobachten, wie Ideologen sich regelmäßig an der Kirche abarbeiten, auf jedes Lüftchen warten um den Glauben im allgemeinen und die Kirche zu verunglimpfen. Auch hier im Kommentarbereich wähnt man sich im links atheistischen Milieu.
    Frau Küble stellen Sie den Glauben mehr in den Vordergrund.

  8. Der ehemalige Papst Benedikt ist schon eine ganz eigenartige Person.
    Zuvor glaubte er, scheinbar der Nabel der Welt zu sein. Das Papstamt auszuführen, schien im zu anstrengend. Seinen Lebensabend verbringt er nun recht komfortabel
    auf Kosten der allgemeinen Christenheit. Für mich kein Beispiel, geschweige beispielgebend.

  9. es geht nicht um juristische Schuld oder Unschuld sondern um die moralische Schuld.
    Wer erinnert sich nicht an Benedikt XVI. wie er vor dem Bundestag stand und versuchte den Oberlehrer und den Hüter eines angeblich unveränderliches Naturrecht zu spielen
    so ein Mann muss sich dann auch gefallen lassen, wenn man diese Causa öffentlich thematisiert

    1. Das Kernproblem ist doch ein ganz anderes: Wenn ein Priester mit der Natur den Zölibat verletzt, sind im schlimmsten Fall Alimente aus Kirchensteuermitteln fällig. Das ist noch zu verschmerzen.

      In den Fällen, die hier betrachtet werden, haben aber in der Regel Priester den Zölibat wider die Natur verletzt. Auf diese Kandidaten wirken Jünglinge offenbar besonders attraktiv. (Schon aus der Antike wurden solche Exzesse berichtet.)

      Das Problem wäre nicht entstanden, hätten die Bischöfe homosexuell veranlagten Kandidaten konsequent die Weihe verweigert. Haben sie aber nicht. Und nun haben sie ein Problem.
      Da sie zudem unter dem Druck der LGBT-Lobby stehen, werden sie denen auch in Zukunft nicht die Weihe verweigern.

  10. Alle Jahre wieder, so möchte man sagen, wenn es das Mißbrauchsthema wieder in die Schlagzeilen geschafft hat. Die Geschichten sind alt, das Mahl ist fad, es wird durch häufiges Aufwärmen nicht interessanter.

    Aber die pawlowschen Reflexe der katholischen Würdenträger und der üblichen Verdächtigen funktionieren auch diesmal. Hier die Unterwerfung, dort die Vorwürfe: Herr Prälat, erzählen Sie doch bitte den Lesern unserer Zeitung, wie übel die Kirche ist! „Ja gerne …“

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