Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) begrüßt den Freispruch der wegen angeblichem Abfall vom Islam zum Tode verurteilten Sudanesin Meriam Yahia Ibrahim Ishag durch ein sudanesisches Berufungsgericht. Dies sei ein „Erfolg der Öffentlichkeit über ein totgeschwiegenes Unrecht“.
Gleichzeitig kritisiert die IGFM, dass Todesurteile wegen „Abfall vom Islam“ oder „Beleidigung des Islam“ jederzeit im Sudan und in Partnerländern des Westens wie z.B. Saudi-Arabien oder Pakistan weiter möglich sind.
Ein Menschenleben sei nun gerettet, das Grundproblem werde aber von Europa und den USA bewußt verdrängt, so die IGFM.
„Todesurteil entspricht dem islamischen Strafrecht“
Das Todesurteil gegen die 27-jährige Sudanesin ist nicht das Produkt einer extremistischen Taliban-Ideologie. Nach Angaben der IGFM entsprach es vielmehr exakt den Regelungen des klassischen islamischen Strafrechts.
Zahlreiche Regierungen würden mit Verweis auf religiöse Rechtsnormen tagtäglich auf völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge verstoßen.
„Solange Europa schweigend hinnimmt, dass Frauen und Minderheiten elementare Rechte verweigert werden, weil die Scharia ihren Rechten und ihrem Leben übergeordnet wird, solange bleibt der Freispruch von Meriam Ibrahim die glückliche Wendung eines einzelnen Schicksals in einem Meer von Unrecht“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.
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Eine Antwort
Unsere Regierung HÄTTE schon die Möglichkeit, immer wieder auf solche Fälle zu reagieren und sich für die Freiheit und Würde der Menschen einzusetzen, die in Gefahr sind.
Aber sie müßtte endlich auch an die (fast täglich!) 1000 umgebrachte Kinder in unserem Land (Abtreibungen!`) denken und einschreiten, dass dieser Massenmord endlich aufhört!
Frau Merkel, WO IST IHRE STIMME?