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Ein Priester gegen Hexenwahn: Friedrich Spee

Der deutsche Jesuit Friedrich Spee verfasste 1631 die erste katholische Schrift, die Einwände gegen Hexenverfolgung und Folter erhob. Zugleich war er Lyriker und ist bis heute mit Liedern im „Gotteslob“ vertreten. Der Kirchenhistoriker Frank Sobiech beschäftigte sich mit der Figur des herausragenden Ordensmannes.

Mehrere zehntausend Menschen in Europa starben in der frühen Neuzeit als vermeintliche Hexen oder Zauberer. Die meisten von ihnen gaben unter Folter jede ihnen zur Last gelegte Anschuldigung zu. Ihren Höhepunkt erreichten die Hexenprozesse im frühen 17. Jahrhundert, und der Jesuit Friedrich Spee (1591 – 1635) war ein Zeitgenosse dieser Welle.

Hexenprozesse im Heiligen Römischen Reich liefen nicht vor Kirchentribunalen, sondern vor weltlichen Gerichten. Jedes Territorium hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Spee beschäftigte sich also mit weltlichem Recht.

Vor allem aber war es seine seelsorgerliche Erfahrung mit Frauen und Männern, die der Hexerei angeklagt waren, die in sein Werk „Cautio Criminalis“ einflossen. In diesem Buch übte der Moraltheologe als erster gewissermaßen innerkirchliche Kritik an der Praxis, den der Hexerei Angeklagten Geständnisse mit Folter abzupressen.

„Er beschäftigte sich insbesondere mit dem Amt des Beichtvaters, und sein Eindruck war, dass die Beichtväter auf die Pönitenten nicht hörten“, erklärt der Paderborner Kirchenhistoriker Frank Sobiech. „Sie ließen sich das, was das Gericht festgestellt hatte – und das war gemeinhin ein Schuldspruch – von den Pönitenten wiederholen, ansonsten erteilten sie keine Absolution.“

BILD: Kirchenhistoriker Dr. habil. Frank Sobiech aus Paderborn

Standen die Beichtväter also grundsätzlich auf der Seite der weltlichen Justiz und versuchten, mit ihren Mitteln die Angeklagten, meistens Frauen, zu einem Geständnis zu bewegen? – Der Historiker: „Man kann schon sagen, dass es einen gewissen Konsens zwischen Politik und Kirche gab in der Frage der Hexenprozesse.“

Sobiech hat als Habilitation ein umfangreiches Buch über Friedrich Spee vorgelegt und tief in den Archiven gegraben. Dass der Jesuit und Theologe tatsächlich in Paderborn in den Kerkern war und der Hexerei Angeklagte seelsorgerlich betreute, war manchmal angezweifelt worden  – der Historiker kann diese Tatsache in seiner Schrift jedoch belegen.

Im Kontakt mit diesen Angeklagten, die Folter und Tod gewärtigten, reiften in Spee Ansichten heran, die sich von denen anderer Gefängnisseelsorger abhoben.

Viele Beichtväter nämlich hatten – in einem allerdings dezidiert voraufklärerischen kulturellen Rahmen – ebensowenig wie die Richter den Anspruch herauszufinden, ob die Frau oder der Mann vor ihnen wirklich „eine Hexe“ oder „ein Zauberer“ war.

Die Priester begnügten sich laut Sobiech überwiegend damit, „dass die Pönitenten bedingungsweise Hexerei gebeichtet haben. Das heißt: Sollte ich Hexerei betrieben haben, dann bereue ich dies und werde mich bessern“. Zwar seien die harten Seelsorger, die in der Beichte direkt das Geständnis wiederholt haben wollten, wohl in der Minderzahl gewesen. „Aber die meisten Beichtväter dürften sich in das System eingefügt haben. Beichtväter wie Spee, die Widerstand leisteten, waren die Ausnahme.“

Spee legte seine Kritik an den Hexenprozessen in seinem Buch „Cautio Criminalis“ vor, das 1631 anonym erscheinen musste. Allerdings äußerte der Moraltheologe seine Einwände gegen die Folter auch in Vorlesungen an der Universität Paderborn.

Wie heikel das innerkirchlich war, zeigt die Tatsache, dass er daraufhin im Orden angeschwärzt wurde, wobei einige Mitbrüder ihn auch unterstützten und sogar der Ordensgeneral Muzio Vitelleschi seine Hand über ihn hielt, betont Sobiech.

Allerdings: Seinen Lehrstuhl verlor Spee, und zu den letzten Gelübden zugelassen wurde er auch nicht – aufgrund seiner Kritik an den seelsorgerlichen Gepflogenheiten gegenüber „Hexen“. Sein Werk aber trug Früchte.

„Man kann sagen, dass die Cautio Criminalis von Spee wesentlich dazu beigetragen hat, die Hexenprozesse zu beenden“, erklärt der Historiker. Mit einer Art innerkirchlichem Widerstand verhalf der Ordensmann Spee seiner Kirche zur Überwindung einer grausamen, unmenschlichen und unchristlichen Praktik.

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2021-05/friedrich-spee-jesuit-hexenverfolgung-folter-frank-sobiech.html

WEITERER BERICHT auf dem Portal der Görres-Gesellschaft in Rom: https://www.goerres-gesellschaft-rom.de/news-termine/aus-aller-welt/1710-kampf-gegen-den-mainstream-des-hexenwahns-friedrich-spee.html

Kommentare

9 Antworten

  1. Hexenglaube und Hexenangst existieren bis heute

    Andreas Müller

    Der Glaube an Hexen und die Angst vor ihnen ist mit dem Ende der Hexenprozesse in Europa keineswegs völlig verschwunden. Rund 250 Jahre sind inzwischen vergangen, aber noch immer finden in westlichen Gesellschaften Ideen und Konzepte, die Anleihen bei altem Hexenglauben nehmen. Der Historiker Prof. Dr. Johannes Dillinger weist darauf hin, dass…

    Weiterlesen… →

    https://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/hexenglaube-und-hexenangst-existieren-bis-heute20210303/

  2. Zu Beginn der 1980iger Jahre schrieb Wolfgang Lohmeyer den Roman „Der Hexenanwalt“, in dem er das Leben des Friedrich Spee nacherzählte.
    Der Roman war damals sehr populär.

    In seinem Werk „cautio criminalis“ beschäftigt sich Friedrich Spee mit Fragen des Beweisrechts im Strafprozeß. Die von ihm aufgezeigten Aspekte werden auch heute noch von Strafrechtlern kontrovers diskutiert.

    Wann wird Friedrich Spee heilig gesprochen?

    1. Auch der Renaissance Humanist Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim verteidigte zu Unrecht angeklagte und zu Unrecht der schwarzen Magie und Schadenszauberei beschuldigte Hexen, er war ein Schüles des Abtes Johannes Trithemius von Sponheim.

  3. Mich fasziniert Friedrich Spee schon von meiner Jugend an. Wenn ich nach Trier komme, besuche ich immer sein Grab in der Jesuitenkirche.

  4. Der christliche Humanist Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim (von dem auch noch der Jesuit Athanasius Kircher zitierte, ein Schüles des Abtes Johannes Trithemius von Sponheim) verteidigte auch zu Unrecht der Hexerei angeklagte Frauen.

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