Das sog. „Neuner-Gremium“, das in Deutschland zur Regelung des Euro-Rettungsschirms EFSF eingerichtet wurde, verstößt größtenteils gegen die Verfassung, weil es die Rechte des Parlaments und damit der Bundestagsabgeordneten als Vertreter des Volkes zu stark beschneidet.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, dem 28.2.2012.
Lediglich dann, wenn das Sondergremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, befand Karlsruhe.
Das Neuner-Gremium sollte – so war es bislang geplant – in besonders dringenden oder vertraulichen Fällen anstelle des Bundestags oder des parlamentarischen Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-„Rettungsschirm“ EFSF fällen.
Das Verfassungsgericht stärkte mit dem Urteil die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Euro-„Rettung“. Bereits Ende Oktober 2011 hatte Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst gestoppt.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
Das Verfassungsgericht stärkte mit dem Urteil die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Euro-„Rettung“. Bereits Ende Oktober 2011 hatte Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst gestoppt.
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