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EuGH-Gutachter stützt Bürger-Recht auf Barzahlung bei GEZ-Zwangsgebühren

Im Streit darüber, ob Bürger den Rundfunkbeitrag in bar zahlen dürfen, hat ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) klargestellt, dass in der Regel eine Pflicht zur Annahme von Bargeld besteht. Diese Pflicht könne nur in Ausnahmen durch den Gesetzgeber begrenzt werden, die Satzung einer Rundfunkanstalt sei dafür jedenfalls nicht ausreichend.

Die AfD hatte deshalb bereits in der Vergangenheit dazu aufgerufen, Daueraufträge bzw. Einzugsermächtigungen zu widerrufen und auf Barzahlung zu bestehen. Dazu wurde auf der Startseite der AfD eine Unterseite mit den entsprechenden Formularen eingerichtet, die unter www.afd.de/gez zu erreichen ist und sehr gut angenommen wurde.“

Dazu erklärt Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstands:

„Wir begrüßen die Einschätzung des Gutachters ausdrücklich und hoffen, dass der EuGH in seinem Urteil dieser folgen wird. Wir sehen darin eine Stärkung der Rechte der Bürger und  Zwangsbeitragszahler. Wir hoffen, dass möglichst viele Bürger diese Freiheit in Anspruch nehmen, sobald die Möglichkeit dazu besteht.

Auch wenn die Entscheidungshoheit In letzter Konsequenz beim Bundesverwaltungsgericht liegt, fühlen wir uns in unserer kritischen Haltung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigt. Die GEZ muss offenkundig Bargeld annehmen, Bange machen gilt nicht.

Natürlich ist das Bestehen auf Barzahlung auch eine Form des legitimen Protestes gegen die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags und die politisch tendenziöse, links gefärbte und regierungsnahe Berichterstattung von ARD, ZDF und Co.

Es gibt eine immer größer werdende Zahl von Bürgern, die die Öffentlich-Rechtlichen grundsätzlich kritisch sehen und sich eine Reform samt Ausstieg aus der Zwangsfinanzierung wünschen.“

Kommentare

8 Antworten

  1. Das erste Mal , daß ich höre , daß es einen Unterschied gibt zwischen “ spiritueller Kirche “ und der “ Communio Kirche “ .
    Und wenn ich aus der “ Communio “ austrete ( für die ich mich wegen Kindstaufe selbst nie entschieden habe ) , dann ende ich der Verdammung oder ? Dagegen ist der Zwang der GEZ aber harmlos !

    1. Guten Tag,
      ich habe nicht vor, mich endlos mit Ihnen im Kreise zu drehen, aber wer nicht an die Kirchengebote glaubt, der wird sich ja auch wohl kaum vor einer Verdammnis fürchten – oder?!
      Also was soll diese Herumeierei?!
      Es gibt sogar eine renommierte katholische Zeitschrift „Communio“, an welcher Papst Benedikt lange als Autor mitgewirkt hat.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. Was sind „Zwangsgebühren“? KEINE Gebühr ist freiwillig! Warum betonen Sie im Zusammenhang mit den Rundfunk- und Fernsehgebühren den „Zwang“? Sie kämen ja auch nicht auf die Idee, von einer „Zwangs-Eucharistie“ zu sprechen, auch wenn das sachlich richtig wäre – schließlich MUSS jeder Katholik (von wenigen Ausnahmen abgesehen) sonn- und feiertags die Eucharistie mitfeiern.

    Übrigens: Die GEZ gibt es seit mehr als acht Jahren nicht mehr! Die Nachfolge-Einrichtung (seit 01.01.2013) heißt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

    1. Guten Tag,
      was soll dieser unsinnige Vergleich?
      Wenn man die Zwangsgebühr nicht zahlt, hat dies Bußgeldforderungen zur Folge.
      Hingegen muß erstens niemand Katholik sein (aus der Kirche kann man austreten, aus dem – ach wie schön – „Beitragsservice“ aber nicht).
      Selbst wenn jemand Katholik ist und nicht zur Messe geht, zahlt er deshalb keinen Cent Kirchensteuer mehr als die Kirchgänger, geschweige Bußgeld.
      Es handelt sich beim Sonntagsgebot nämlich nicht um eine äußere Pflicht, sondern um eine innere Verpflichtung.
      Der Vergleich ist schlicht hanebüchen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Hier muss ein Irrtum vorliegen. Man kann zwar aus der „öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft“ der römisch-katholischen Kirche austreten, aber das war´s dann auch schon. Weil die Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann, bleibt man weiterhin Mitglied der Kirche (auch wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt). Insofern muss ich dem Anonymous recht geben.

        Es ging ihm (nehme ich jedenfalls an) auch nicht um „Zwangsgebühren“ für jene, die die Eucharistie versäumen, sondern um den „Zwang“ zur Eucharistie. Ob „innere“ oder „äußere“ Pflicht, spielt dabei wohl keine Rolle.

        1. Guten Tag,
          natürlch kann man die Taufe nichtg „abkratzen“, aber sehr wohl aus der kirchlichen Gemeinschaft (Communio) austreten.
          Wo gibt es denn einen „Zwang“ zur Eucharistie?
          Ob äußerer Zwang inkl. Bußgebühren oder innere Verpflichtung spielt sehr wohl eine Rolle.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Einmal getauft, immer getauft. Aus der Kirche Christi auszutreten, ist nicht möglich. Wer sich beim Einwohnermeldeamt sein „r.-k.“ löschen lässt, bekommt beim Jüngsten Gericht die „Bußgeldforderung“: ewiger Verlust des Seelenheils. (Oder habe ich den Katechismus falsch verstanden?)
        Außerdem haben Sie noch nicht erklärt, worin der Unterschied zwischen „Zwangsgebühren“ und allen anderen Gebühren besteht. Oder warum Sie bei der GEZ ausdrücklich den Zwang betonen. (Als wären Bankgebühren, Abwassergebühren, Mahngebühren, Parkgebühren usw. freiwillig…)

        1. Guten Tag,
          erstens besteht der Unterschied zwischen den TV-Zwangsgebühren und anderen Gebühren darin, daß für andere Gebühren (Parkgebühren etc) auch eine LEISTUNG erbracht wird und man diese FREIWILLIG in Anspruch nehmen kann. Wer aber weder Glotze noch Radio noch einen Internetanschlu8ß hat, muß trotzdem die GEZ-Gebühren bezahlen – j e d e r Haushalt wohlgemerkt.
          Man kann sodann zwar nicht aus der Taufe und der spirituellen Zugehörigkeit zur Kirche austreten, aber sehr wohl aus der verfaßten kirchlichen Gemeinschaft (Communio genannt). Man kann aus dieser auch ausgeschlossen werden durch Exkommunikation.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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