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Geschädigter klagt gegen AstraZeneca

Wie das RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland) am 15.2.2022 berichtet, bekam Sebastian Schönert, der Ende Juni 2021 in Münster mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft wurde, bald danach ein lebensgefährliches Blutgerinnsel, wurde mit dem Rettungswagen in die Uniklinik gefahren und ist nur knapp dem Tod entkommen.

Bei dem heute 37 Jahre alten Sport- und Fitness­kaufmann setzte die Sinusvenenthrombose damals eine Woche nach der Spritze ein, beginnend mit heftigen Kopfschmerzen. Der ärztliche Laborbericht bestätigt laut Bericht den kausalen Zusammenhang des Blutgerinnsels mit der Impfung.

Schönert zieht jetzt gegen den Hersteller vor Gericht, nachdem es im Vorfeld zu keiner Einigung mit der Pharmafirma kam, die mit ihrem Corona-Impfstoff allein im Vorjahr ca 3,5 Milliarden Erlös erzielt habe. Sein Anwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt rund 180 Geschädigte von Corona-Impfungen: „Tendenz steigend“.

Weiter heißt es: „In einem Brief vom 7. Dezember lehnt das Unternehmen Schönerts Schadensersatz­ansprüche ab. In den Produkt­informationen seien Thrombo­embolien als Risiko bereits genannt… Zudem seien die Nebenwirkungen „angesichts des überragenden medizinischen Gesamtnutzens nicht unvertretbar“.

Quelle für die Zitate: https://www.rnd.de/gesundheit/corona-impfung-mit-nebenwirkung-betroffener-klagt-gegen-astrazeneca-TYAHX6WV7RDVNDWS2XDGXRDVCE.html

Kommentare

10 Antworten

  1. Die Klage dürfte keine Erfolgsaussichten haben. Denn das Risiko war dem Geimpften bekannt. Er hat in Kenntnis des Risikos der Impfung zugestimmt. Die Wahrscheinlichkeit für eine derartige Nebenwirkung ist äußerst gering. Und in der Abwägung zum Nutzen der Impfung fällt sie nicht erheblich ins Gewicht. Das hat übrigens gerade auch das BVerfG so entschieden.

    180 vermeintlich Impfgeschädigte bei zig Millionen Impfungen – jeder kann sich das Risiko selbst berechnen.

    Astra Zeneca wird in Deutschland gar nicht mehr verimpft. Er ist ein Vektorimpfstoff und daher mit den derzeit nur noch verimpften mRNA-Impfstoffen nicht vergleichbar. Auch insofern hat die Erkrankung des Klägers mit der jetzigen Impfpraxis nichts mehr zu tun.

    Ich habe neulich mal die Beipackzettel von zwei Medikamenten, die ich nehme, genauer gelesen. Dort sind viele, auch schwere Nebenwirkungen aufgeführt, die mit geringer Wahrscheinlichkeit auftreten können. Wenn ich das nicht will, kann ich die Medikamente weglassen.

    Die Impfung beinhaltet keine Gentherapie und die bedingte Zulassung von Impfstoffen ist auch keine „Notfallzulassung“.

    1. Guten Tag,
      AstraZeneca wurde gerade von Ihrem geschätzten Herrn Drosten monatelang in den 7. Himmel gelobt, auch als es schon „umstritten“ war (wir hatten das damals sofort kritisiert- im Unterschied zu Ihnen natürlich). Jetzt werden Sie auch mal AZ-kritisch. Hat lang gedauert!
      Der grundlegende Unterschied zwischen Impfung und Medikamenten ist Ihnen nicht klar?
      Medikamente sind für Kranke, die Corona-Impfung wird i.d.R. an GESUNDE gespritzt.
      Das BVerfG ist übrigens keine medizinische Instanz – einmal abgesehen von dem reichlich politikaffinen Herrn Vorsitzenden, einst Vize-Fraktionschef der Union unter Merkel samt „Dinner“, was sogar von Merkelfreundlichen Zeitungen kritisiert wurde.
      Lächerlich Ihre „Logik“, von 180 „vermeintlich“ (!) Impfgeschädigten bei „zig Millionen Impfungen“ zu faseln – es geht bei den 180 um die Betroffenen eines einzigen (!) Anwalts.
      Natürlich ist die Covid-Impfung genbasiert – was denn sonst?!
      Das wird von Ihnen anhaltend bestritten, was nur noch kurios wirkt, da dies Faktum ja auch die Hersteller nicht leugnen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Ich bin nicht AZ-kritisch. Einer meiner Söhne hatte als Erstimpfung AZ. Das war kein Problem. Ich versuche, mich darauf zu beschränken, Fakten zu bringen.
        Wenn hier ein angeblicher Impfschaden durch AZ zum Anlaß genommen wird, das Impfen JETZT zu verteufeln, dann ist das schon deshalb sachlich falsch, weil AZ nicht mehr verimpft wird. DAS wollte ich damit sagen.

        Ihr angeblicher „Unterschied zwischen Impfung und Medikamenten“ ist hier irrelevant. (Es werden übrigens auch Medikamente zur Vorbeugung genommen, ohne daß man schon erkrankt sein muß.) Denn worum es mir hier geht, ist die Frage der AUFKLÄRUNG ÜBER NEBENWIRKUNGEN. Und mindestens IN DIESEM PUNKT sind Medikamente und Impfungen vergleichbar. Das wird ja auch rechtlich exakt gleich bewertet.

        Der Anwalt BEHAUPTET, er vertrete 180 Impfgeschädigte. Um diesen Fallzahlen zu bekommen, wird er entsprechend die Werbetrommel gerührt haben. Nur sagt das halt NICHTS darüber aus, ob es sich dabei tatsächlich um Impfschäden handelt. Sie wissen ja, daß es schon Untersuchungen dazu gibt, daß ein ganz großer Teil der „Verdachtsfälle“ analog zu einem Placebo funktionieren: Man „fühlt“ sich krank, weil man es so erwartet.

        Ihre Richterschelte geht am Problem vorbei. Es handelt sich nicht um die Einzelentscheidung eines Richters, den Sie nicht mögen. Das Gericht muß die Abwägung rechtlich treffen. Es wird dabei auf gesicherte medizinische Erkenntnisse zurück greifen. Bei über 8 Milliarden Impfungen weltweit ist das auch nicht so schwer.

        Ich habe nicht den Begriff „genbasiert“ kritisiert, sondern den Begriff „Gentherapie“:

        „Eine Gentherapie umfasst die Korrektur krankheitsbedingter Gene durch die Anwendung rekombinanter DNA-Techniken mit dem Ziel, durch die Veränderung des Genoms eines Menschen genetisch bedingte Krankheiten (Erbkrankheiten) zu behandeln oder diesen vorzubeugen.“

        aus https://de.wikipedia.org/wiki/Gentherapie

        Genau das wird durch die Impfung mit mRNA-Impfstoffen NICHT gemacht. Die Benutzung des Begriffs „Gentherapie“ soll hier suggerieren, es werde durch die Impfung in das menschliche Genom eingegriffen. Genau das aber geschieht nicht.

    2. „Wenn ich das nicht will, kann ich die Medikamente weglassen.“

      Sie sind ein echter Pausenclown. Wenn der Staat will, dass sie diese Medikamente schlucken, dann haben Sie sich gefälligst daran zu halten. Egal ob Sie das wollen oder nicht. Oder geht die Diskussion um die Impfpflicht vollkommen an Ihnen vorbei?

      1. Hallo gerd,

        wollten Sie ein kleines Späßchen machen?

        Es ist kein Vorschlag in der Diskussion, der jemanden einen unmittelbaren Zwang androht. Und zwar weder, was Medikamenteneinnahme noch was Impfung betrifft. Für Nichtjuristen:

        Unmittelbarer Zwang würde hier bedeuten, ein Medikament gewaltsam einzuflößen oder eine Impfspritze gegen den Willen eines Menschen zu setzen.

        Ansonsten gibt es eine Menge Dinge, an die ich mich von Staats wegen „zu halten habe“. Man kann natürlich Anarchist werden und den Staat insgesamt ablehnen. Nur glaube ich nicht, dass das zu einem gedeihlichen Zusammenleben führen wird.

        1. Juristische Haarspalterei und meilenweit am Thema vorbei.
          Umittelbarer Zwang setzt immer mittelbaren Zwang voraus. Der wird im allgemeinen so definiert: „Eine andere Bezeichnung für den mittelbaren Täter ist die des sog. Hintermanns . Tatbestandsmäßige Handlung des mittelbaren Täters ist die Einwirkung auf den Tatmittler i.S.d. Schaffens, Ausnutzens oder Kennens eines Defizits bei diesem.“
          Ein mittelbarer Zwang ist z.B. ein Berufsverbot, Betretungsverbot, Versammlungsverbot u.ä. Der Hintermann ist aktuell die Pharma-Lobby die mit allen Mitteln, dazu gehört letztendlich auch die gewaltsame Verabreichung der Genspritze, einsetzt, um ihre wirkungslose Plörre an den Mann bzw an die Frau zu bringen. So geschieht es schon in Seniorenheimen, wo sich die Menschen weigern eine weitere Genmanipulation an ihrem Körper vornehmen zu lassen und handgreiflich (das Personal hält die betreffende Person im Bett fest) die Spritze verabreicht bekommen.

  2. Nebenwirkungen „angesichts des überragenden medizinischen Gesamtnutzens nicht unvertretbar“. Nur noch grotesk.
    Ein vorher gesunder Mensch im minimal gefährdeten Alter muss sich, vermutlich erpresst durch den fürsorglichen Staat mittels beruflicher Nachteile, einer experimentellen Gentherapie unterziehen. Nachdem der submaximale Schaden (von den echten Experten als erwartbar eingestuft) eingetreten ist, wird er auf seine Zustimmung verwiesen.
    Wer bei der ganzen Angelegenheit von einem „überragenden medizinischen Gesamtnutzen“ spricht, gehört in die Geschlossene. Ein überragender Nutzen besteht für die involvierten Pharmafirmen (Risiko auf den Staat von vorneherein abgewälzt) und die sonstigen „Hirten der Pandemie“ (nach Lausen & van Rossum, „Die Intensiv Mafia“). Mit Gesundheit hat das alles sehr wenig zu tun.
    Traurig.

    1. Genau sowas wollte auch ich schreiben, aber jetzt ist es dank Ihnen nicht mehr nötig.

      Und zu SOWAS wollen uns die Regierungen zwingen! Die von Österreich und auch die von Deutschland beschäftigt sich allzu intensiv damit. Ich weiß nicht, ob die „Impfpflicht“ bei Euch schon Gesetz geworden ist. – Bei uns schon, aber der Verfassungsgerichtshof hat noch das letzte Wort zu sprechen. Wenn dieser JA sagt, dann sind wir alle angeschmiert.

      Nicht einmal die Kinder ab 5 Jahren werden in Ruhe gelassen, obwohl man überhaupt nichts über Spätfolgen weiß. Gott steh uns bei … allerdings befinden wir uns in der Endzeit, da müssen wir auf alles gefasst sein.

      Vielleicht müssen wir klagen, bis zum EU-Gerichtshof od. wie das dort heißt, wenn wir kein Impf-Abo eingehen wollen. Hoffentlich bleibt es uns erspart.

  3. Genau das war zu erwarten. Viele Geschädigte, die keinen Schadenersatzanspruch haben.
    Anfangs musste doch unterschrieben werden, dass an gegenüber den Pharmaherstellern kein Schadenersatzanspruch besteht.
    Die Haftung hat doch der Staat übernommen . So lautete auch Spahns Aussage. Weil es eben eine Notfallzulassung war.

    1. Und bei der Notfallzulassung wird es auch bleiben. Die Hersteller haben keine Eile, die für eine reguläre Zulassung erforderlichen Daten bereitzustellen, da diese mit dem Verlust der Haftungsfreistellung verbunden wäre.

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