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Gesundheitsminister Spahn (CDU) wurde in der Causa §219a tendenziös ausgelegt

Spahn will am Werbeverbot für Abtreibungen festhalten

Eine aus dem Zusammenhang gelöste Äußerung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sorgt für Verwirrung. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Demnach hatte Spahn der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) Anfang der Woche gesagt, falls es „ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte, für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen“.

Wie die Zeitung weiter schreibt, hätten zahlreiche Medien daraufhin: „Spahn gesprächsbereit“, „Spahn will über Paragraf 219a reden“ oder auch „Spahn offen für Kompromiss bei Werbeverbot für Abtreibungen“ getitelt.

FOTO: Zwei junge Lebensrechtlerinnen mit Embryonen-Plakaten in Münster

Die stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl habe daraufhin der „Passauer Neuen Presse“ gesagt, Justizministerin Katarina Barley (SPD) werde dazu bald einen Entwurf vorlegen: „Wir werden für betroffene Frauen sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können, ohne sich strafbar zu machen.“

Es sei gut, „dass Spahn dies jetzt ebenso sieht und öffentlich einlenkt“.

Tatsächlich hatte der Gesundheitsminister der SZ jedoch zuvor auch gesagt: Der Konflikt über Abtreibungen sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss gelöst worden, zu dem auch das „Werbeverbot“ in Paragraf 219a gehöre:

„Zu diesem Kompromiss als Ganzes stehen wir, da gibt es keinen Änderungsbedarf….Aber falls es ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen.“

Wie das Blatt weiter schreibt, habe der Gesundheitsminister inzwischen auf Twitter klargestellt: „Eine Änderung des Paragrafen 219a lehne ich ab, das Werbeverbot ist richtig. Ich werde mit Ärzten und Beratungsstellen darüber sprechen, ob es dessen ungeachtet bisher nicht abgedeckte Informationsbedarfe für Frauen in einer schwierigen persönlichen Lage gibt.“

Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

Eine Antwort

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    I Die Praxis, vorgegeben vom Bundesverfassungsgericht, und die dieser wie üblich folgende meist gedankenlose Literatur, sieht in dem Menschenwürdesatz des Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, ein Grundrecht, das nicht nur …

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