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Junger Mann für Zivilcourage geehrt: Sturz ins U-Bahn-Gleisbett und Beinbruch

Der 23-jährige Erik Golebiowski ist von der Berliner Polizei für seine Zivilcourage geehrt worden.

Der Chemiestudent hatte am 16. März um acht Uhr morgens in der U-Bahn-Haltestelle Voltastraße im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen einen flüchtenden Dieb aufzuhalten versucht. Foto Leh - Ehrung Polizei Urkunde 1 schnitt

Dieser hatte einem Fahrgast in der U-Bahn ein teures Handy gestohlen und war davon gerannt. Golebiowski versuchte, ihm ein Bein zu stellen. Beim heftigen Zusammenprall mit dem Täter oder dem darauffolgenden Sturz in das Gleisbett der U-Bahn brach er sich das linke Schien- und Wadenbein, er musste operiert werden.

Wegen des Beinbruchs konnte Golebiowski nicht mehr ohne fremde Hilfe aus dem Gleisbett herausklettern. Es blieben nur wenige Minuten bis zur Einfahrt der nächsten U-Bahn.

Polizeioberrat Ralph Grambow vom Polizeiabschnitt 36 in der Pankstraße hat Golebiowski jetzt mit einer Dankurkunde im Beisein vieler Polizeibeamter geehrt (siehe Foto).

Außerdem erhielt der sympathische junge Mann einen Gutschein im Wert von 200 Euro für einen Elektronikmarkt. Wie die Polizei mitteilte, hatte Golebiowski eine detaillierte Beschreibung des Täters – der bis jetzt nicht gefasst ist – geben können.

Auf Anfrage der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“ (PAZ) erklärte Golebiowski, dass es sich bei dem Täter um einen „Südländer“ handelt, „vermutlich einTürke“, Alter etwa 35 – 40 Jahre.

Obwohl es Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera gibt, sind diese bis jetzt  –  mehr als zwei Monate nach der Tat  –  laut Polizei wegen „Datenschutz“ nicht veröffentlicht. K

eine einzige Berliner Zeitung hat über die Ehrung des tapferen Helfers berichtet, nur der Radiosender RBB brachte in seiner „Abendschau“ einen längeren Beitrag, allerdings „politisch korrekt“ ohne einen Hinweis über die mutmaßliche Herkunft des Täters.

Unser Autor Michael Leh (von ihm stammt auch das Foto) ist politischer Journalist und lebt in Berlin

Erstveröffentlichung in der Preußischen Allgemeinen Zeitung (PAZ) vom 31. Mai 2014.

 

 

 

Kommentare

11 Antworten

  1. Hallo Bernhard,

    beispielsweise bleibt in der Tageszeitung meiner multikulturellen Stadt die Herkunft von Straftätern mit ausländischen, vorzugsweise türkischen Wurzeln, grundsätzlich im Verborgenen, solange diese keinen deutschen Pass besitzen. Dies gilt auch, wenn die Gewalttäter der linksextremistischen Szene angehören. Ansonsten betont man, dass es sich um deutsche Straftäter handle, womit man absichtlich den Leser hinters Licht führt. Es sei denn, der Gewalttäter gehört der rechten Szene an.

    1. Betont man das? Dann zeigen sie mir einmal einen Artikel, in dem bei einem „normalen“ Verbrechen (damit meine ich eines ohne rassistischen Hintergrund) betont wird, dass es sich um einen deutschen Täter gehandelt habe!

      1. da liest man in unserer Regionalzeitung schon mal von „einheimischen Straßendieben“, die bei näherer Betrachtung nicht nur ausländische Wurzeln haben, sondern ebenso einen Doppelpass besitzen.

  2. sorry, ich verstehe nicht… in dem Artikel ist nur davon die Rede, dass die Herkunft von Tätern aus Nahost nicht erwähnt werde.

    Wo ist da von der Erwähnung der Herkunft eines deutschen Täters die Rede?

    1. Guten Tag,
      es geht um die grundsätzliche EINSEITIGKEIT von Täter-Erwähnungen in vielen deutschen Medien, die wir nicht o.k. finden – und die dort genannten Beispiele sind bezeichnend für die weitverbreitete „political correctness“. Wir haben nichts gegen eine Erwähnung der Täter-Herkunft (sei sie nun deutsch oder nichtdeutsch). Unserem Gastautor aber tendenziell „Stimmungsmache“ vorzuhalten, nur weil er eine Zeugenaussage zur Täterherkunft erwähnt, ist keine sachliche Argumentation und kein fairer Umgangston.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. er erwähnt sie nicht nur, sondern er bedauert, dass sie in der Sendung von RBB nicht erwähnt wurde. Oder wie soll man die Anführungszeichen bei „politisch korrekt“ verstehen?

        Ich habe nicht automatisch unterstellt, dass dies der Stimmungsmache diene, sondern ich habe es gefragt. Und meine Frage bleibt: Warum muss diese Tatsache erwähnt werden, obwohl es für den Tathergang und die Art der Straftat nicht notwendig ist?

        1. Guten Tag,
          erstens war der Bericht unseres Gastautors sachlich geschrieben und auch sonst von A bis Z ok., zweitens hatten Sie ihm sehr wohl tendenziell Stimmungsmache unterstellt, wenngleich Sie Ihren Vorwurf in rhetorische Frageform kleideten.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. Es war sicherlich eine gute Tat, die der Junge Mann vollbracht hat, und er hat teuer dafür bezahlt. Deswegen ist seine Ehrung sicherlich verdient.

    Was ich nicht verstehe ist, warum unbedingt erwähnt werden müsste, dass ein „Südländer“ diese Tat begangen hat. Um Stimmung gegen Ausländer zu machen? Denn für den Tathergang spielt dieser Umstand beileibe keine Rolle.

    Dass das Kamerabild aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden darf, ist bedauerlich. Ich bin jedoch gegen das flächendeckende Aufstellen von Überwachungskameras. Deswegen bin ich nicht dagegen, wenn Kamerabilder manchmal nicht veröffentlicht werden dürfen.

    1. Guten Tag,
      sind Sie mit derselben „Logik“ auch gegen Meldungen und Artikel, in denen eine deutsche Herkunft des Täters erwähnt wird? Ist das dann auch „Stimmungsmache gegen Deutsche“? Nachrichten müssen sich nicht auf den „Tathergang“ beschränken, sondern dürfen auch berichten, was Zeugen über den Täter aussagen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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