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Kritik an den familienfeindlichen und einseitig wirtschaftsorientierten Tendenzen des staatlich beauftragten Familien-Gutachtens

Pressemitteilung des „Verbands Familienarbeit“:

In einem Bericht des „Spiegel“ vom 4. 2. 2013 wurden „Ergebnisse“ aus einem internen Zwischenbericht bekannt, zu einem von Justiz- und Familienministerium bei der Prognos-AG in Auftrag gegebenen Gutachten über die staatlichen familienpolitischen Finanzleistungen.

Darin werden fast alle Zahlungen, die den Eltern direkt zufließen, um ihnen die Erziehung der Kinder zu erleichtern, in Frage gestellt. 1511

Das Kindergeld wird als „wenig effektiv“ und die Mitversicherung von Eltern, die Kinder erziehen, in der Krankenversicherung als „besonders unwirksam“ bezeichnet. Nur der Krippenausbau gilt als „effektiv“.

Unter anderem übergehen die Gutachter die Tatsache, dass das Kindergeld zu etwa zwei Dritteln gar keine Leistung des Staates ist, sondern sich aus der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder ergibt.

Nach der Logik dieser Gutachter wäre dann auch der Grundfreibetrag für Erwachsene eine „Leistung des Staates“ von mindestens 120 Mrd. € /Jahr.

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., äußert sich dazu:

„Die Gutachter der Prognos-AG lassen deutlich erkennen, dass es ihnen nicht um die berechtigten Anliegen der Eltern und Kinder geht, sondern nur um die Profitmaximierung für die Wirtschaft. Möglichst viele Leistungen, die direkt in die Familien fließen, sollen entzogen werden, um beide Eltern auf den Arbeitsmarkt zu treiben. Je mehr Arbeitslose, desto niedriger können die Löhne und desto höher die Profite sein. Kinder werden nicht mehr als lohnende und notwendige Zukunftsinvestition betrachtet. Deren ‚Gewinn‘ fiele erst in 20 Jahren an. Heute hat sich eine Investition aber in wenigen Jahren auszuzahlen.“

Die Familienministerin sei gut beraten gewesen, sich von dieser Sichtweise zu distanzieren und eine gleichberechtigte Behandlung aller Familienentwürfe zu befürworten.

Verbandschefin Martin findet es abwegig, die Definition der „Effizienz“ in die Hände wirtschaftsorientierter Gutachter zu geben:

„Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieviel Lobbyismus hat auf der Regierungsbank in Berlin Platz?“

Und: „Warum gibt die Bundesregierung überhaupt Steuergelder aus, zu denen die Familien selbst erheblich beitragen, um solche Gutachten zu finanzieren?“

Immer wieder neu sei es empörend zu sehen, wie fast die ganze Presse auf diese durchsichtige und gewissenlose Stimmungsmache zu Lasten der Eltern hereinfalle: „Wo bleibt ein investigativer Journalismus, der die Zusammenhänge aufdeckt?“

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
Kontakt:  Dr. Johannes Resch
www.johannes-resch.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wenn eine Frau es sich finanziell leisten kann, würde ich ihr zu 100 Prozent dazu raten,
    ihr Kind frühestens mit 3 Jahren in den Kindergarten zu bringen.

    Die Zeit von 0 – 3 Jahren ist doch fast die schönste Zeit, die würde ich genießen, wie gesagt –
    wenn ich es mir finanziell leisten kann.

    Wenn man keine Oma + Opa „zur Verfügung“ hat und für den kleinen Schreihals einen
    Tapetenwechsel benötigt, dann ist ja so eine Krippe recht nützlich – mal für 1 Stunde.

    Eventuell würde ich ab dem 5. Lebensjahr eine Kindergartenpflicht (mit Vorschulprogramm) einführen – das gibts glaube ich in der Schweiz auch, aber ich denke, ein Krippenplatz für jedes einzelne KIND ist überflüssig.

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