Jens Gnisa, ehem. Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über das neue Infektionsschutzgesetz.
Der Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld erklärt: „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“. Die Pläne der Bundesregierung hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“.
BILD: Buchtitel von Jens Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit
Gnisa schreibt weiter: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz…Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Grundgesetz.“
Die angestrebten Maßnahmen seien ein „nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.
Quelle und vollständige Nachricht hier: https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817
Hier ein älterer Artikel zu Gnisa:
6 Antworten
Siehe auch die Internetauftritte von Eva Hermann und Christa Meves und Birgit Kelle und Judith Reisman und Gabriele Kuby und Prof. Annica Dahlström und das internationale Schiller-Institut. http://www.gabriele-kuby.de
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder
https://www.heise.de/tp/features/Nicht-einmal-Pseudosolidaritaet-6022087.html
Was ist Naturalismus?
https://www.heise.de/tp/features/Was-ist-Naturalismus-6018027.html
Nachdenkseiten
http://www.nachdenkseiten.de
Merkels folgenschwere Fehlentscheidung
https://www.geolitico.de/2021/02/12/merkels-folgenschwere-fehlentscheidung/
https://www.geolitico.de/
Geolitico ist AfD-nah. Damit ist schon alles gesagt. Und der verlinkte Artikel ist nicht mehr aktuell. Aktuell geht es um die Verabschiedung eines Gesetzes und nicht um Beschlüsse einer Ministerpräsidentenkonferenz. Diese Beschlüsse waren übrigens für die Bundesländer NICHT bindend.
Der Herr Gnisa weiß aber schon, dass wir in Deutschland eine Gewaltenteilung haben? Dass heißt, dass er als Teil der Rechtsprechung nicht für die Gesetzgebung zuständig ist.
Natürlich wird das Gesetz, wenn sein exakter Regelungsinhalt bekannt ist und es verabschiedet wird, auch gerichtlich überprüft werden. Und das ist gut so. Dass kann sich aber noch hinziehen, denn auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Inhaltliche Änderungebn sind daher sehr wahrscheinlich.
Man sollte sich einfach mal entspannt zurück lehnen und schauen, was denn am Ende im Gesetz steht, anstatt alarmistisch und aufgeregt zu agieren.
Die Gewaltenteilung steht wie auch das GG auf dem Papier.
Wenn selbst Juristische Fachleute dies erkennen, wäre es für deutsche Schlafschafe höchste Zeit, wach zu werden. Es sei denn, sie zählen sich zu den Fans dieser Politik und profitieren davon. Das würde natürlich ihre Haltung erklären.