Das Karlsruher Landgericht hat die Löschung des YouTube-Kanals der „Achse des Guten“ für unzulässig erklärt. Das Internetportal hatte sich mit dem Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel gegen die Maßnahme gewehrt. Das Videoportal muß den Kanal nun wiederherstellen.
YouTube hatte den kompletten Kanal des jüdischen Schriftstellers Henryk M. Broder mit mehr als 100.000 Followern Ende Dezember entfernt. Mit der Löschung waren zunächst fast 200 der „Indubio“-Podcasts und alle Videokommentare Broders verschwunden.
Die „Achse“ hatte sich zuletzt mehrfach kritisch mit den Corona-Maßnahmen und der von der Politik angekündigten Impfpflicht auseinandergesetzt. Bereits hier hatte YouTube ein Video zur Corona-Thematik entfernt.
Überdies löschte das Unternehmen im vergangenen Jahr eine Ausgabe von „Broders Spiegel“. Hiergegen wehrte sich das Internetportal ebenfalls erfolgreich.
Quelle und vollständige Meldung hier: www.jungefreiheit.de
4 Antworten
Broders Kanal ist nicht, wie in der Überschrift bezeichnet, „Coronakritisch“. Das würde ja heißen, dass er die Existenz dieser Erkrankung bezweifelt. Broder kritisiert die durch Corona bedingten Maßnahmen und Planungen der politisch Verantwortlichen.
Guten Tag,
das geht ja dann aus dem Artikel hervor, wie der Ausdruck zu verstehen ist.
Die Demonstrationen gegen die staatlichen Coronamaßnahmen werden von links bis rechts als „coronakritisch“ bezeichnet.
Das wirklich diffamierende Wort heißt „Coronaleugner“, nicht -Kritiker.
In einem ohnehin schon zwei volle Zeilen langen Titel kann ich nicht auch noch das ellenlange Wort „coronamaßnahmenkritisch“ einsetzen.
Unsere Leser können aber bis fünf zählen.
Freundlichen Gruß
Felizitas Küble
Die Wahrheit sagen ist viel, sie ertragen ist mehr!
Ich möchte Herrn Broder mit einem Zitat gratulieren, das Papst Leo XIII zugeschrieben wird und alle denkende Menschen auffordern, nicht klein bei zu geben: „Wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber ein Verbrechen“.