Pressemeldung der CPÖ (Christlichen Partei Österreichs):
Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, einem verurteilten Salzburger Vergewaltiger die Haft zu ersparen und ihn bloß mit einer elektronischen Fußfessel zu bestrafen, erklärt Dr. Rudolf GEHRING, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ), dass diese Entscheidung dem Schutz und Schmerz der Opfer nicht gerecht werde.
Gehring schließt sich im Sinne eines wirksamen Opferschutzes den vielfach erhobenen Forderungen an, dass dieser Fall ein Grund sei, das Fußfesselverfahren bei solchen Delikten unverzüglich zu verändern, „damit die Stimme und die Bedürfnisse nach Sicherheit des Opfers gehört werden“.
Für Gehring ist es unverständlich, dass ein solcher Straftäter nicht ins Gefängnis muss:
„Es sollte auf jeden Fall nicht das Zeichen gesetzt werden, dass Vergewaltigung ein Bagatelledelikt ist und dass bei diesem Verbrechen keine Gefängnisstrafe nötig ist. Wenn in einem Rechtstaat ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf, ist ersichtlich, mit welcher Geisteshaltung gegenüber Frauen von den Regierenden agiert wird. Offenbar ist der Schutz der Frauen auch für die Grünen lediglich ein leeres Lippenbekenntnis.
Für die CPÖ, die sich als Partei für das Leben und für die Familien versteht, ist es der falsche Weg, wenn Gewalt in der Sexualität ohne strenge Folgen bleibt. Gehring sieht in der Entscheidung des Linzer Gerichtes die seit Jahren zu beobachtende Tendenz bestätigt, dass es auch in Justiz an Werthaltungen mangelt und oftmals zeitgeistige Entscheidungen gefällt werden.“
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