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Eine Gruppe kompetenter Mediziner und Ärzte – darunter der bekannte Professor Dr. Matthias Schrappe – hat sich in einer Stellungnahme mit der amtlichen Lockdown-Politik der Bundesregierung befaßt und anläßtlich der staatlichen Corona-Maßnahmen vom 14.10.2020 einige kritische Punkte angemahnt: http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/thesenpapier_adhoc_201018.pdf

So heißt es darin zum Bespiel:

Einschränkungen der Grundrechte jederzeit hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit begründbar sein müssen, und eine Vermengung von Gesundheitsschutz und Eingriffen, die den Anschein obrigkeitsstaatlichen Handelns erwecken können (z.B. Standortbestimmung durch Corona-App, Eingriff in den privaten Bereich zur Kontrolle von „Besuchsregelungen“) unter keinen Umständen statthaft ist.

Abschließend plädieren die Autoren für ein Konzept, das den „Schutz der Verletzlichen“ in den Mittelpunkt stellt („Risikovorsorge durch gezielte Prävention“) – und eben dies sei die „Alternative zur Drohung mit einem zweiten Lockdown.“

Vor zwei Tagen erwähnten wir unter dem Stichwort „Cocooning statt Lockdown“, daß neben der AfD auch die FDP im Bundestag für dieses Konzept (Schutz der Risikogruppen statt Lockdown) plädiert und vor unnötigen Grundrechts-Einschränkungen warnt: https://charismatismus.wordpress.com/2020/11/27/coronakrise-cocooning-statt-lockdown/

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