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Bei Präsidentschaftswahl sind 1,4 Mill. Türken hierzulande wahlberechtigt

Von Michael Leh

Die türkische Präsidentschaftswahl findet vom 31. Juli bis 3. August statt. Die Botschaft der Türkei in Berlin hatte mit einer Verbalnote beantragt, dass erstmals auch in Deutschland die Stimmabgabe bei einer türkischen Präsidentschaftswahl erfolgen kann, und zwar an sieben Standorten. 

Wie das Bundesinnenministerium (BMI) auf Anfrage der PAZ (Preußischen Allgemeinen Zeitung) mitteilt, wurde dies am 28. Mai 2014 vom Auswärtigen Amt nach Beteiligung des BMI und der Sicherheitsbehörden des Bundes genehmigt.

BILD: Moschee in Köln (Foto: Dr. Bernd F. Pelz)

Die türkische Botschaft rechnet mit 1.365.274 wahlberechtigten türkischen Staatsangehörigen in Deutschland. Nach dem deutschen Ausländerzentralregister leben bei uns 1.392.142 türkische Staatsangehörige über 18 Jahre.

Die meisten Türken leben in Nordrhein-Westfalen (510.000). In Berlin sind Türken mit 101.000 Personen die größte Ausländergruppe. Rechnet man den Migrationshintergrund dazu, stammen in Berlin 177.000 Menschen aus der Türkei. 144. 000 von ihnen sind bei der Präsidentschaftswahl wahlberechtigt.

Großer Aufwand für deutsche Polizeibehörden

Für die Abstimmung müssen „Mega-Wahllokale“ eingerichtet werden. In Berlin etwa ist das Olympiastadion dafür vorgesehen, in Essen die Messehallen. Eine Briefwahl soll nicht möglich sein. Daher wird mit einem großen Andrang an den Wahllokalen gerechnet.

Für die deutschen Sicherheitsbehörden wird ein großer Aufwand nötig. Falls im ersten Wahlgang keine Entscheidung fällt, soll vom 17. bis 20. August ein weiterer Wahlgang folgen.

Wie das Statistische Bundesamt auf Anfrage der PAZ mitteilt, gab es am Zensus-Stichtag 9. Mai 2011 etwa 530.000 deutsch-türkische Doppelstaater. Das entspricht ungefähr der Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Bremen.

Von der über eine halbe Million deutsch-türkischer Doppelstaater waren 2011 knapp 129.000 Personen über 18 Jahre und somit wahlberechtigt. Für die Jahre 2000 bis 2009 nennt das Statistische Bundesamt die Zahl von zusammen 167.381 Kindern türkischer Eltern in Deutschland, die der Optionspflicht unterlagen.

Die große Mehrheit von ihnen entschied sich bisher für die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach dem künftig weitgehenden Wegfall der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit wird die Zahl deutsch-türkischer Doppelstaater steigen.

Junge Männer werden bedenken, dass sie mit deutscher und zugleich türkischer Staatsangehörigkeit in der Türkei der Wehrpflicht unterliegen. Mit derzeit 6000 Euro können sie sich allerdings davon freikaufen. Ein die Wehrpflicht von Doppelstaatern regelndes Wehrpflichtabkommen zwischen Deutschland und der Türkei gibt es nicht.

Wer die türkische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann auch bei einem Wegzug in die Türkei noch jahrzehntelang den Bundestag mit wählen. Das Bundeswahlgesetz schreibt nur vor, dass man nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatte oder sich sonst gewöhnlich dort aufhielt und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Unser Autor Michael Leh ist politischer Journalist und lebt in Berlin

Erstveröffentlichung des Beitrags in der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“ (PAZ) vom 14. Juni

Kommentare

2 Antworten

  1. Und wer zahlt den Aufwand für diesen tagelangen „Ausnahmezustand“ um die „Wahlörtlichkeiten“ herum? Warum ist keine Briefwahl zugelassen?
    Das wird heftig werden – wo ist den das „Wahllokal“ in Köln?

  2. Ein türkischer Staatsbürger, der in der Türkei wohnt, wird wohl kaum ein Interesse daran haben, hier den Bundestag zu wählen. Und wenn, dann sei es ihm vergönnt, denn er interessiert sich offensichtlich für die deutsche Politik.

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