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OVG Münster: Keine Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel für Patienten

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Präparate, die sterbewilligen Menschen eine Selbsttötung ermöglichen. Einen entsprechenden Eilantrag wies das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ab. Den Angaben zufolge ist der Kläger Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg.
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Er beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis, das Präparat Natrium-Pentobarbital aus der Schweiz einzuführen, um es an sterbewillige Patienten abzugeben. Weil das BfArM den Antrag des Arztes ablehnte, reichte der Arzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. Das entschied gegen den Kläger (Az.: 9 B 194/23).
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Ärzte seien nicht berechtigt, ihren Patienten Betäubungsmittel zur freien Verfügung zu überlassen. Zwar dürften Ärzte Betäubungsmittel „verschreiben, verabreichen oder ihren Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen“. Jedoch dürften die Patienten in diesen Fällen keine eigene Verfügungsgewalt über die Präparate erlangen. Das OVG bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz.

Unterdessen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes zu prüfen, damit Ärzte zu Selbsttötung geeignete Präparate an Suizidwillige abgegeben können, wie KNA berichtet.
Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

11 Antworten

  1. Es gibt extreme Schmerzen, wie sie beispielsweise bei Krebspatienten während dem Sterbevorgang auftreten können, kein wirksames Medikament.
    Ich denke, niemand von uns, die wir hier argumentieren, hat bis jetzt diese Erfahrung machen müssen. Die gellenden Schreie habe ich aber hören müssen und werde bei dieser Diskussion ganz still.

    1. Solche Fälle werden immer herangezogen, um aktive Sterbehilfe oder Hilfe zum Suizid einzufordern.
      Ich weiß nicht, wie häufig diese Extremsituationen auftreten.

      Im Fall „normaler“ Lebensmüdigkeit betagter, gebrechlicher Patienten habe ich im Umfeld oft gehört, daß die Betreffenden einfach die Nahrungsaufnahme eingestellt haben und in einigen Tagen, gerne auch zu Hause, in der Familie, „eingeschlafen“ sind.

      Ich sehe eher die Gefahr eines moralischen Druckes – sei es von den Angehörigen, sei es vom Pflegebedürftigen selbst als Verpflichtung empfunden, nicht länger zur Last zu fallen – doch dann den Suizid zu wählen.

      Wobei sich, wie aus den Niederlanden und auch Kanada berichtet, die anfangs noch geforderten Entscheidungsprozesse , Erwägungen, Gutachten etc. möglicherweise rasch abflachen werden, besonders im Fall von Demenz oder wachsamen Angehörigen, dann kann es auf einmal ganz schnell gehen.

      Tatsächlich wird schon aus der Corona- Zeit berichtet, daß viele Patienten in ihrer Atemnot durch den Notarzt mit Midazolam etc soweit „sediert“ wurden, daß sie tatsächlich nicht überlebten ( wirkt atemdepressiv).
      Es gab zeitweise einen Peak in den Apothekenbestellungen, für England jedenfalls belegt.

  2. Alle hier genannten Argumente sind nicht von der zu weisen!
    Wer aber die gellenden Schreie eines schmerz- und qualvoll sterbenden Menschen, dem kein bekanntes Schmerzmittel mehr geholfen hat, gehört hat, wird bei der Diskussion sehr still. Niemand von uns, die wir hier argumentieren, hat bis jetzt solche Schmerzen aushalten müssen. Das sollte man bedenken.
    Ich finde, es muss in solch speziellen Situationen erlaubt sein, dem Menschen (auf dessen Wunsch hin), zu helfen.

    1. Natürlich muss geholfen werden, aber dem Patienten Betäubungsmittel zur freien Verfügung zu geben, ist fahrlässig.
      Der behandelnde Arzt muss sich um diesen Menschen bemühen und zu ihm ans Bett kommen und das Mittel dosiert verabreichen.
      Evtl. muss er 1 Stunde später wieder kommen und noch etwas nachdosieren.
      Aber hier im Artikel entsteht der Eindruck, der behandelnde Arzt will keine Klinik oder Hausbesuche machen und dem Patienten sich selbst überlassen.
      Was für ein Medikamentenmissbrauch kann entstehen.
      Menschen, die vor Schmerzen schreien, kommt eher selten vor, und manchmal ist es der Ruf nach Zuwendung und Liebe. Aber auch nach Schmerzmitteln.
      Unter der Geburt hat eine Frau auch Schmerzen zum schreien, und wie hilfreich sind dann einfühlsame Hebammen und der Ehemann, die der Frau zur Seite stehen.

  3. Vom Grundsätzlichen zum Praktischen:

    Wer von seinem Arzt das Präparat Natrium-Pentobarbital zur freien Verfügung erhält, könnte dies auch bei anderen Menschen einsetzen.

  4. Will Lauterbach mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch die Hintertür die ärztliche Suizidbeihilfe / aktive Sterbehilfe einführen ?

  5. Damit verliert Lauterbach seine letzte Unschuld.
    Mit dem Kopf durch die Wand, um das Suizidproblem und die Überalterung der Gesellschaft zu lösen! Das ist der eigentliche Grund für den ganzen Selbstbestimmungs- und Autonomie-Tod-Zirkus! „Hol dir doch das Mittel, du bekommst es beim Arzt, Opa! Wann du es nimmst, ist dir doch dann ganz allein überlassen!“ „Denk doch auch, wieviel du immer zuzahlen musst für das Pflegeheim, Oma!“
    “ Für uns sind die Fahrten zu dir immer so aufwendig, das weißt du doch! Wir können nicht so oft kommen“ . Eine utilitaristische und atheistische Gesellschaft und ihre geheimen Präzeptoren möchten langfristig, dass der Suizid als ganz normale Option des Sterbens eingeführt und akzeptiert wird. Je leichter das geht, desto mehr wird das Ganze akzeptiert. Und Lauterbach macht den gewissenlosen Mitspieler in dieser mörderischen Transformation unserer ehemals christlichen Gesellschaft! Niemals SPD, niemals Grüne wählen!

  6. Danke für die Nachricht.
    Das ist ja höchst aufschlussreich.
    Hier im Zusammenhang spricht Lauterbach klar seinen Offenbarungseid.

    L. muss gestoppt werden! …

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