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RSF kritisiert geplantes Verfassungsschutz-Gesetz: Staatstrojaner gegen Journalisten

Die deutschen Geheimdienste sollen die Befugnis erhalten, Geräte zu hacken und Telefonate und Online-Chats auszuspähen. Auch Journalisten sollen mithilfe von Staatstrojanern abgehört werden dürfen.

So sieht es ein Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes vor, der laut Tagesordnung diesen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden könnte.

In einer Stellungnahme übt Reporter ohne Grenzen (RSF) deutliche Kritik an dem Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation und den Quellenschutz und fordert die Bundesregierung auf, Journalisten mit anderen Berufsgeheimnisträgergruppen gleichzusetzen und ebenso wie Rechtsanwälte von der Befugnis auszunehmen.

Erst im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht das 2017 in Kraft getretene Bundesnachrichtendienst-Gesetz unter anderem aufgrund unzureichender Vorkehrungen zum Schutz der Pressefreiheit für verfassungswidrig erklärt.

Anstatt bestehende Missstände zu adressieren, legt die Bundesregierung nun einen Vorschlag vor, der die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie des Verfassungsschutzes, der Landesämter für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) erneut ausweitet und journalistische Schutzrechte aushöhlt.

Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) würde es den Geheimdiensten ermöglichen, laufende, auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, insofern dem Informationsinteresse des Staates im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung Priorität gegenüber dem Eingriff in die Pressefreiheit eingeräumt wird.

„Mit diesem Gesetz beschädigt die Bundesregierung massiv das Vertrauen von Informantinnen und Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit den Medien“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Er fügt hinzu:

„Das Innenministerium liefert keinerlei Begründung dafür, warum das staatliche Hacken von Journalisten geboten sein sollte. Stattdessen führt sie einen beunruhigenden Trend der Aushöhlung journalistischer Schutzrechte im digitalen Raum fort, ohne dem Mehr an Befugnissen ein Mehr an Kontrolle entgegenzusetzen.“

Die Bundesregierung verpasst die Chance, die nachrichtendienstliche Kontrolle den digitalen Möglichkeiten und Ressourcen der Dienste anzupassen. Lediglich ein zusätzliches Beisitzeramt billigt der Gesetzesentwurf der G10-Kommission zu, die die Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes im Bereich des Fernmeldegeheimnisses prüft.

Den deutlich erweiterten Befugnissen und technischen Möglichkeiten der Nachrichtendienste wird diese Anpassung nicht gerecht.

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/staatstrojaner-gegen-journalisten

Kommentare

5 Antworten

  1. Noch alarmierender wird das Vorhaben, wenn man die Äußerung von MAD-Präsident Dr. Christof Gramm in seinem Eingangsstatement anlässlich der öffentlichen Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch das Parlamentarische Kontrollgremium im Deutschen Bundestag am 29. Juni 2020 (https://www.bundeswehr.de/resource/blob/271684/758dfb109395658eeb09b1a60011ffb8/eingangsstatement-pkgr-2020-data.pdf) hinzu nimmt.

    Der Chef des Militärgeheimdienstes teilt dort mit, in der Bundeswehr werde „Patriotismus ohne das klare Bekenntnis (…) zur offenen Gesellschaft“ nicht geduldet. Verstünde man „Offene Gesellschaft“ als Chiffre für die gegenwärtige migrationsaffine und diversitätsorientierte Politik, geriete eine regierungskritische Einstellung zu diesen Punkten in diesem Blickwinkel automatisch zur staatsfeindlichen Einstellung.

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