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So geht JAPAN mit der Coronakrise um

Japan hofft noch immer darauf, dass man im Juli/August 2021 die Olympischen Spiele durchführen kann. Jedoch gilt seit dem 8. Januar 2021 der erste Lockdown seit Coronazeiten, der bis zum 7. Februar 2021 dauern soll. Doch er gilt zunächst nur für den Großraum Tokyo (Chiba, Saitama, Kanagawa).

Diese Einschränkungen gestalten sich allerdings anders als in Deutschland:

Seit März 2020 gelten strenge Einreisevorschriften nach Japan. Über das Jahr 2020 hinweg gab es allerdings keinen harten Lockdown wie Deutschland ihn kennt, auch sonst keine nennenswerten Einschränkungen für die Bevölkerung.

Die Masken wurden freiwillig von allen getragen. Viele Firmen versuchten, Homeoffice (Hausarbeit) für einige Mitarbeiter zu realisieren.

Aufgrund des massiven Einbruchs der Touristenzahlen in 2020 galt seit Juli 2020 die Regierungsinitiative ´Go to Travel´, um die eigene Tourismusindustrie und die Gastronomie Japans zu unterstützen. Jeder Japaner, der im eigenen Land Urlaub buchte, bekam 50% der Reisekosten von der japanischen Regierung erstattet. Für Restaurantbesuche galt ähnliches. Diese Initiative soll bis Juni 2021 verlängert werden.

Coronatests werden nur bei Menschen mit Symptomen durchgeführt. Ausgenommen sind Einreisende, die schon einen Coronatest aus ihrer Heimat nachweisen müssen, dann vor Ort in Japan am Flughafen getestet werden und eine zweiwöchige Quarantäne im Hotel am Flughafen absolvieren müssen.

Es gelten keine Vorschriften und auch keine Bußgelder, sondern nur folgende Empfehlungen für die Bevölkerung:

  1. Die Bürger sind aufgerufen, Abstand zu halten und auf Hygiene zu achten.
  2. Geschäfte sollen möglichst um 20 Uhr schließen. Wenn dies durchgeführt wird, so erstattet die Regierung maximal 500 Euro / Tag an Verdienstausfall.
  3. Angestellte in Firmen sollen nicht länger als bis 20 Uhr arbeiten. Die Arbeitgeber sollen möglichst bis zu 70% der Angestellten ins Homeoffice entsenden.
  4. Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet. Auch Kinos, Konzertsäle und andere Veranstaltungen sind erlaubt.
  5. Größere Veranstaltungen werden auf 5000 Teilnehmer begrenzt oder aber 50% der maximalen Sitzplatzauslastung.
  6. Die Landesgrenzen bleiben weiter stark kontrolliert.

Die Restaurantbetreiber zeigten sich schnell einsichtig und bieten die Schließung um 20 Uhr für das Verdienstausfallgeld an. Allerdings kündigten sie im gleichen Moment an, dass sie ihre Gaststätten ab nun morgens schon zwei Stunden früher öffnen und auch warme Speisen zum Frühstück anbieten werden.

Kommentare

3 Antworten

  1. „So geht DEUTSCHLAND mit seine „Helden“ um!“

    Impfzwang für Pflegekräfte? Wir sind keine Querdenker in Weiß

    So geht man in Deutschland mit Helden um: Vor einem Jahr wurden wir Pflegekräfte von Politikern gelobt, nun sind wir Bösewichte, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen und deshalb gezwungen werden sollen. Ich möchte aber auf Selbstbestimmung über meinen Körper nicht verzichten.

    Soso, nicht nur ein Virus kann also mutieren, sondern auch Krankenschwestern und Pfleger: Eben waren wir noch systemrelevante Retter in der Not und Helden, denen von Rednerpulten und Balkonen Beifall gespendet wurde – nun sind wir in den Augen einiger Politiker und Journalisten unvernünftige Bösewichte und gefährliche „Querdenker in Weiß“, für die es statt Dank und Applaus Schelte und Zwang geben soll. Das ist unerhört.

    https://www.n-tv.de/panorama/Wir-sind-keine-Querdenker-in-Weiss-article22287864.html

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