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South Carolina führt Herzschlag-Gesetz ein

Abtreibungsfrist endet, wenn der Herzschlag des Kindes beginnt

Nur fünf Wochen nach Beginn der Legislaturperiode hat der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaates South Carolina, Henry McMaster, gestern ein Gesetz unterzeichnet, das Ärzten die Vornahme einer Abtreibung verbietet, wenn bei dem ungeborenen Kind der Herzschlag nachgewiesen werden kann.

Zuvor hatte das Repräsentantenhaus des im Südosten der USA gelegenen Bundesstaates das Gesetz in dritter Lesung mit 79 gegen 35 Stimmen verabschiedet. Das berichten heute zahlreiche US-amerikanische Medien.

Das Gesetz verpflichtet Ärzte, eine Ultraschalluntersuchung bei sämtlichen Patientinnen vorzunehmen, die eine Abtreibung anstreben. Stellt der Arzt dabei den Herzschlag des Kindes fest, ist eine Abtreibung nur dann erlaubt, wenn das Kind eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet oder das Kind eine schwere Anomalie aufweist, die mit dem Leben außerhalb des Mutterleibes als unvereinbar gilt.

Auch in Fällen von Vergewaltigung und Inzest erlaubt das sogenannte Herzschlaggesetz die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötung. Allerdings verpflichtet es, Ärzte solche Straftaten mitsamt dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Frau dem zuständigen Sheriff und dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ärzte, die gegen das Gesetz verstoßen, drohen eine Geldbuße von 10.000 US-Dollar und Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

„In South Carolina schlagen derzeit viele glückliche Herzen“, erklärte Gouverneur McMaster bei der feierlichen Unterzeichnung des Gesetzes, in der Lobby des „Statehouse“ der Hauptstadt Columbia. Und weiter: „Unsere Kämpfe sind noch nicht vorbei, aber ich glaube, der Anfang unseres Sieges steht vor der Tür.“

Unterdessen reichten mit „Plannend Parenthood South Atlantic“ und der „Greenville Womens’s Clinic“, die Betreiber jener drei Abtreibungskliniken, die es in dem rund 5,1 Millionen Einwohner zählenden Bundesstaat noch gibt, Klage gegen das Gesetz ein und beantragten eine Einstweilige Verfügung gegen dessen Inkrafttreten.

Quelle: ALFA-Newsletter

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