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Staatlichen Zugriff auf Kinder stoppen – Keine „Kinderrechte“ ins Grundgesetz

CDU und SPD haben sich darauf geeinigt Kinderechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Dazu erklärt der familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Martin Reichardt:

„Es hört sich erstmal sympathisch und harmlos an, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Geht es dabei aber um die , ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘, wie es SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz bereits 2002 formulierte.

Eltern dürfen bestimmen, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie an sie weitergeben. Artikel 6 des Grundgesetz erklärt: ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.‘

Die Selbstverständlichkeit dieses Naturrechts wird mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgehebelt und ermöglicht eine komplett staatlich bestimmte Erziehung.

Die Verankerung von  Kinderrechten im GG wird dazu führen, dass das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückgedrängt wird. Das Grundgesetz geht bislang davon aus, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in besten Händen ist.

Bei der Festlegung von staatlichen Maßnahmen während der ‚Corona-Krise‘ werden die Rechte von Kindern, ihr Recht auf Bildung, ihre Gesundheit mit Füßen getreten. Wenn der Staat bestimmt, was zum Wohl unserer Kinder dient, ist eine Corona-Impfpflicht auch nicht mehr weit.

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