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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen kath. Priester ein: Kein Anfangsverdacht erkennbar

Im Fall eines wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen entpflichteten Dekans aus dem Bistum Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Memmingen ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens habe sich nicht bestätigt.

Das Bistum gab daraufhin bekannt: „Das laufende kirchenrechtliche Verfahren bleibt von dieser Entscheidung der staatlichen Ermittlungsbehörden unberührt. Das Kirchenrecht bewegt sich in einem anderen Rechtsrahmen als das staatliche Recht und folgt daher zum Teil auch anderen Fragestellungen.

Das Bistum Augsburg hatte am 10. Juni den Priester mit sofortiger Wirkung von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Leitlinien habe Bischof Bertram Meier die Glaubenskongregation in Rom informiert und um Entscheidung gebeten.

Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2021-06/d-bistum-augsburg-geht-missbrauchsvorwurf-weiter-nach.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=NewsletterVN-DE

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