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Statt einer Steichung des § 218 den schwangeren Frauen in Not beistehen

Pressemeldung der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“:

Die Diskussion über die Frage, inwieweit der § 218 vollständig aus dem Strafgesetzbuch verschwinden soll und damit der Weg für einen nahezu unbegrenzte Abtreibung geebnet werden könnte, sind derzeit in vollem Gang.

Die „Ampel“-Koalition scheint offenbar an einer Neuordnung interessiert, in dem der bisherige § 218 StGB vollständig abgeschafft wird – mit Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau über den eigenen Körper, das nach Ansicht von feministischen Kreisen dazu berechtigt, zu jedem Zeitpunkt über eine Abtreibung bestimmen zu dürfen.

Damit dies auch rechtlich verankert wird, prüft das zuständige Ministerium offenbar gerade Möglichkeiten für eine vollständige Straffreiheit der Abtreibung. Gänzlich unberücksichtigt bleibt dabei nach Ansicht des Leiters der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (siehe Foto), dass damit die Geburt eines heranwachsenden Babys verunmöglicht und damit dessen Lebensrecht vollends unberücksichtigt scheint:

„Dabei wissen wir aus all den Gesprächen, die wir mit Frauen nach dem Abort geführt haben, dass gerade dieser Umstand auch nach Jahrzehnten noch immer zu Schuldgefühlen führt und ein ständiger Vorwurf in der Seele zurückbleibt. Im Moment der Abtreibung denkt die werdende Mutter nur an sich. Aber lange danach  drückt der Stachel des Verlust im Herzen und kaum eine Frau kann solch ein Ereignis ohne traumatische Überreste verwinden“, erklärt der 37-jährige Psychologische Berater und fügt hinzu:

„Zweifelsohne obliegt es nicht der Gesellschaft, sich ethisch und moralisch zu erheben und den Betroffenen Scham einzureden. Viel eher brauchen Frauen und auch Männer im Zuge einer bevorstehenden Elternschaft Zuwendung und Hilfe.“

Natürlich sei es aber auch Aufgabe von Beratungsstellen, alle Perspektiven aufzuzeigen – und dazu gehört auch, die psychischen und emotionalen Konsequenzen einer Abtreibung zu benennen:
„Da geht es nicht um Angstmachen, sondern viel eher um die Verantwortung des Außenstehenden, Angebote der Unterstützung zu verdeutlichen, um die scheinbare Ausweglosigkeit einer Frau zu relativieren und festzuhalten, dass Familien nicht allein gelassen werden. Es gibt so viele Optionen an finanziellen, personellen und fachkundigen Beistands, sie müssen wir aufzeigen.“

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Klarstellung: in der Wissenschaft herrscht Konsens darüber, dass beim Menschen mit dem Verschmelzen von Samen und Eizelle ein neuer Mensch ins Leben gerufen ist. Er ist da, auch wenn er sich noch entwickeln, d.h. noch heranwachsen muss, um dann nach seiner Geburt zunächst als Baby noch eine Zeit mit Hilfe der Mutter zu leben ….. .

    Nun legen die Forschungen zu Nahtoderfahrungen nahe, dass das Bewusstsein des neuen Menschen nach der Verschmelzung der beiden Zellen schon da ist, sich aber seines Werkzeugs (Gehirn) noch nicht bedienen kann, da dieses noch heranwachsen muss! Der neue Mensch ist also komplett da!

    Jeder Abtreibung geht, wie wir wissen, ein Konflikt voraus (wenn hier von Mutter die Rede ist, sind immer Vater und Mutter gemeint.) Oft ist es auch nur ein Konflikt der Frau mit sich selbst (siehe A. Wünsche, Influenzerin), die das Kind, das in ihr heranwächst , nicht haben will, weil es nicht in ihre derzeitigen Vorstellungen passt! (Der Vater spielt und darf aus ihrer Sicht keine Rolle spielen!)
    Das Kind aber, das sie selbst freiwillig (wenn vielleicht auch „leichtfertig, versehentlich“) gezeugt hat/haben, wird zum Übeltäter erklärt, der ihr Leben „zerstört“ und deswegen getötet (ermordet) werden muss! (Siehe A. Wünsche, Internet).
    Durch diesen Mord, der verschleiernd Abtreibung genannt wird, soll das eigene Versagen aus der Welt geschafft werden! Alles „Gejammere“ über den falschen Zeitpunkt der Schwangerschaft kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie selbst dafür verantwortlich ist. Aber das Kind dafür verantwortlich macht und ob der Missetat, die es ihren Eltern angetan hat – nämlich gezeugt worden zu sein, sterben muss!
    Bisher aber galt doch, dass bei einem Konflikt zwischen zwei Menschen der hinzugerufene Dritte (Mediator zum Beispiel), oder bei dem innerseelischen Konflikt der zur Konfliktlösung hinzu gerufene dritte nicht erschlagen werden darf! Hier aber soll das anders sein! Hier soll der Frau – wohl gemerkt nur der Frau – das Recht als Menschenrecht zugesprochen werden, das Kind töten zu dürfen!

    Das folgende Beispiel kann helfen, die Situation zu klären, auch wenn es ein wenig „hinkt“!
    Bei einer Geiselnahme dürfen – und das ist absoluter gesellschaftlicher Konsens – weder von der Polizei noch vom Geiselnehmer die Geisel erschossen werden! Es ist unter allen Umständen unbedingt sicherzustellen, dass die Geisel gerettet wird!

    Da Menschen, – wir alle, – Fehler machen, können natürlich durch eine ungewollte Schwangerschaft Frauen in eine Notsituation kommen. Dann aber haben wir als Gesellschaft die Verpflichtung, den Frauen (Eltern) Hilfen zu gewähren, die es ihr (ihnen) möglich machen, ja zu ihrem Kind zu sagen, es anzunehmen!

    Dann braucht und darf der § 218 nicht gestrichen werden.
    Angemerkt sei hier auch, dass unter dem Eindruck der Naziverbrechen einhellig beschlossen worden ist, dass Mord nie verjährt! Wie sollte das bei Kindesmord anders sein?

  2. Wenn dich die Seele schmerzt empfiehlt die Ampel eine Seelenamputation oder in neudeutsch a digital lobotomy by social media. Danach kann man ungehemmt abtreiben

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