Stellungnahme zur SPIEGEL-Kolumne von Margarete Stokowski: „Zellen schützen, Frauen quälen“ Menschen, die sich gegen die Abtreibung und damit gegen das Töten eines heranwachsenden Kindes stellen,
Laut §219a des Strafgesetzbuches ist es verboten, Werbung für Abtreibungen vorzunehmen, was besonders für Ärzte gilt, da hiermit ein „Vermögensvorteil“ verbunden ist. Das Amtsgericht Gießen
Von Felizitas Küble Die Tötung ungeborener Kinder ist nach deutscher Rechtssprechung im Normalfall rechtswidrig (!), aber straffrei. Abtreibungen werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie innerhalb
Von Felizitas Küble Unter dem Titel „Für den Schutz des ungeborenen Lebens“ berichtet die Internetpräsenz des Bistums Münster über die Haltung der katholischen Kirche zur
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