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Vor genau 80 Jahren verurteilten katholische Bischöfe die Euthanasie-Morde der Nazis

Unser Gastautor Elmar Lübbers Paal (siehe Foto) erinnert daran, was vor genau 80 Jahren geschah: Damals ließen die deutschen katholischen Bischöfe ihren gemeinsamen „Dekalog-Hirtenbrief“ über die 10 Gebote von den Kanzeln aller katholischen Kirchen verlesen. Es handelte sich um eine deutliche Kritik und Anklage an die nationalsozialistischen Machthaber und ihre Verbrechen.  

Die zentrale Aussage dieser am 12. September 1943 verkündeten Botschaft lautete:

„Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse des Gemeinwohls verübt würde: An schuld- und wehrlosen Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung“.

Unser Leser schreibt weiter:
„Die Behauptung, dass die katholische Kirche sich durch ihr
„Schweigen“ an den Naziverbrechen mitschuldig gemacht habe, ist längst widerlegt. Wenn eine Institution den Nazis die Stirn geboten hat (im Kleinen wie im Großen), so dürfte dies wohl die katholische Kirche gewesen sein.“

Im Hinblick auf internationale Einrichtungen wie etwa das Rote Kreuz ergänzt Lübbers-Paal: „Nach der Rolle von Hilfsorganisationen, die beispielsweise sogar zeitweise die KZ`s inspizieren durften, fragt kaum jemand.“

Er fügt hinzu: „Vor 80 Jahren stellten sich die Deutsche Bischofskonferenz jedenfalls gegen die Machenschaften der Nazischergen, was auch anderen Organisationen gut zu Gesicht gestanden hätte.“

Bischof von Münster predigte gegen die NS-Euthanasie

Der spätere Kardinal und Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen (siehe Foto) verurteilte bereits 1941 mehrfach die staatlichen Euthanasie-Mord in seinen Predigten, in denen es u.a. heißt:

“Seit einigen Monaten hören wir Berichte, daß aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden.
Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden.

Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes „lebensunwertes Leben“ vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert.

Eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen grundsätzlich freigibt!

Wie ich zuverlässig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Westfalen Listen aufgestellt von solchen Pfleglingen, die als sogenannte „unproduktive Volksgenossen“ abtransportiert und in kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Marienthal bei Münster ist im Laufe dieser Woche der erste Transport abgegangen!

Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: „Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen M o r d e s mit dem Tode bestraft.“

Wohl um diejenigen, die jene armen Menschen, Angehörige unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser gesetzlichen Bestrafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Anstalt. Als Todesursache wird dann irgendeine Krankheit angegeben. Da die Leiche sofort verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todesursache vorlag.

Es ist mir aber versichert worden, daß man im Reichsministerium des Innern und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus mache, daß tatsächlich schon eine große Zahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll.

Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt in § 139: „Wer von dem Vorhaben … eines Verbrechens wider das Leben … glaubhafte Kenntnis erhält und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen, wird . . . bestraft.“

Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Marienthal abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster und bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Wortlaut:

“Nach mir zugegangenen Nachrichten soll im Laufe dieser Woche (man spricht vom 31. Juli) eine große Anzahl Pfleglinge der Provinzialheilanstalt Marienthal bei Münster als sogenannte ‘unproduktive Volksgenossen’ nach der Heilanstalt Eichberg überführt werden, um dann alsbald, wie es nach solchen Transporten aus anderen Heilanstalten nach allgemeiner Überzeugung geschehen ist, vorsätzlich getötet zu werden.

Da ein derartiges Vorgehen nicht nur dem göttlichen und natürlichen Sittengesetz widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des Reichsstrafgesetzbuches pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben.

Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei ist mir nicht zugegangen. Ich hatte bereits am 26. Juli bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen, der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur P f l e g e  u n d  H e i l u n g  anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genützt!

Der erste Transport der schuldlos zum Tode Verurteilten ist von Marienthal abgegangen! Und aus der Heil- und Pflegeanstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 8 Kranke abtransportiert worden. So müssen wir damit rechnen, daß die armen, wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden.“

 

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Eine kleine Berichtigung sei hier angebracht: es war die gesamte bekennende Kirche Christi in der NS Zeit, die Widerstand gegen das Regime leistete. Also nicht ausschließlich die katholische Kirche.
    Zur gegenwärtigen Situation: ja wir nähern uns wieder dieser fatalen Einstellung im Hinblick auf Abtreibung und Sterbehilfe! Wo bleibt hier der Widerstand bis aufs Blut?

  2. „Nicht für die Kirche Jesu Christi, sondern für Soros-Projekte“
    9. September 2020 1

    Der Jesuitenpriester Mario Serrano Marte sprach sich erneut für eine Entkriminalisierung der Abtreibung in der Dominikanischen Republik aus. „Ein teuflischer Geist schlängelt sich pausenlos, jeden Tag, immer weiter in die Kirche hinein”, schrieb dazu der promovierte Psychologe und Lebensschützer Mauro Faverzani.

    https://katholisches.info/2020/09/09/nicht-fuer-die-kirche-jesu-christi-sondern-fuer-soros-projekte/

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