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Warum Haldenwangs Rücktritt jetzt fällig ist

Von Thomas May

Dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz gestern vom Verwaltungsgericht Köln vorerst untersagt worden ist, die AfD als „Verdachtsfall“ einzuordnen und zu beobachten und die Führung der AfD als „Verdachtsfall“ erneut „öffentlich oder nicht öffentlich“ bekanntzugeben, ist ein Paukenschlag.

Besonders schwer wiegt die Schuldzuweisung an das Bundesamt für Verfassungsschutz, es habe abgegebene Stillhaltezusagen nicht eingehalten und dadurch „diese Vertrauensgrundlage … zerstört“.

Damit ist zweierlei gesagt:

Die Frage, ob die AfD tatsächlich als „Verdachtsfall“ einzustufen ist, harrt in der Hauptsache weiter einer Entscheidung (auch wenn in den öffentlich-rechtlichen Medien so getan wird, als sei dies bereits vorentschieden).

Das BfV, das eigentlich Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat abwehren soll, hat sich selbst nicht an die Regeln gehalten und gibt einmal mehr den Kritikern recht, die seit langem seine Abschaffung fordern.

Genährt wird zudem die Befürchtung, dass man in der Haldenwang-Behörde auch künftig Wege finden wird, sensible, AfD-schädigende Informationen irregulär „durchzustechen“.

Die Angelegenheit ist ein Skandal, der den sofortigen Rücktritt des Behördenchefs erfordert. Aber da halten die etablierten Parteien in bewährter Manier zusammen.

Das Problem liegt jedoch tiefer und ist struktureller Art: ein Konstruktionsfehler.

Der Verfassungsschutz ist eine Behörde im Innenministerium und wird politisch geleitet; der oberste Dienstherr der Verfassungsschützer ist jeweils der Innenminister, auf Bundesebene derzeit Horst Seehofer.

Ein CSU-Mann entscheidet darüber, was Beobachtungsobjekt sei, im vorliegenden Fall der politische Hauptkonkurrent AfD.

Entsprechend verhält es sich auf Landesebene (Landesämter für Verfassungsschutz): in Brandenburg (Innenminister Stübgen, CDU), in Sachsen-Anhalt (Innenminister Richter, CDU), in Thüringen (Innenminister Maier, SPD) – jeweils zum Nachteil der AfD.

So können Demokratie und fairer Parteienwettstreit nicht funktionieren und gedeihen. Die Verfilzung von Politik und Justiz ist Gift für jeden Rechtsstaat.

Gewaltenteilung und Unabhängigkeit müssen sichergestellt sein.

Unser Autor Thomas May ist Lehrer i. R. – Er unterrichtete die Fächer Deutsch und Katholische Religionslehre. Der in Sendenhorst (Münsterland) lebende Autor ist ein Neffe des bekannten Prälaten und Kirchenrechtlers Prof. Dr. Georg May (Mainz).

Kommentare

4 Antworten

  1. Nicht Haldenwangs Rücktritt ist fällig. Die AfD ist fällig. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als „Verdachtsfall“ ist mit der nun angeordneten gerichtlichen Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Falsch war nur die Stillhaltezusage. Damit hat sich die Behörde selbst unnötig Fesseln angelegt.

  2. Herr Haldenwang scheint sich bei seiner Mentorin durch einen (für einen Inlandsgeheimdienstchef bedenklichen) missionarischen Eifer „gegen Rechts“ profilieren zu wollen. Schon die Wortwahl „Superspreader von Hass und Gewalt“ für politisch Andersdenkende bei der offiziellen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2019 war (bestenfalls) peinlich, dass er – Presseberichten zufolge – Anfang 2019 trotz behördeninterner rechtlicher Bedenken leichtfertig bekannt gab, die AfD sei ein (gesetzlich nicht vorgesehener) „Prüffall“ war, wohlwollend betrachtet, unprofessionell.

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