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Was bedeutet die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung genau?

„Es ist gestattet, daran zu glauben“

Von den tausenden „Privatoffenbarungen“ (Erscheinungen, Visionen, „Botschaften“ etc) hat die katholische Kirche sehr wenige (unter 1%) kirchlich „anerkannt„, wie es im deutschen Sprachgebrauch meist formuliert wird. kleines-rituale

Der deutsche Ausdruck „Anerkennung“ klingt allerdings mißverständlich bis irreführend:

Der kirchenamtliche lateinische Begriff heißt „Approbation„, wofür die sprachlich und inhaltlich zutreffendste Übersetzung „Genehmigung“ oder „Billigung“, „Erlaubnis“ wäre. (Anerkennung heißt „Aestimation“, das Verb „anerkennen“ im Lateinischen „laudare“ oder „agnoscere“. Bestätigen heißt „confirmere“.)

Wenn die Kirche also eine Privatoffenbarung „approbiert“, dann „anerkennt“ sie diese nicht etwa in dem Sinne, als ob sie dafür eine lehramtliche „Bestätigung“ bieten könne oder wolle; sie lehrt damit auch keineswegs verbindlich die übernatürliche Herkunft einer „Erscheinung“; es geht vielmehr darum, daß sie dem Kirchenvolk den Glauben daran gestattet, daß sie ihn „billigt“.

Es handelt sich also keineswegs um eine Verpflichtung („Du mußt!“), nicht einmal um eine lehramtliche Empfehlung („Du sollst!“), sondern lediglich um eine Genehmigung („Du darfst!“).

Es geht  – um einem Mißverständnis zu wehren  –   bei der Approbation einer Privatoffenbarung nicht um eine Anerkennung in der Weise, wie manche Gläubige dies auslegen, als hier ob das unfehlbare Lehramt der Kirche sprechen würde und verbindlich entschieden hätte.

Für die Approbation einer Erscheinung ist laut Kirchenrecht ohnehin nicht der Papst zuständig, sondern der Ortsbischof – und gegebenenfalls die Glaubenskongregation, falls der betreffende Bischof die Angelegenheit nach Rom weiterreicht bzw. jene Privatoffenbarung eine weit überregionale Bedeutung erlangt.

Bei der Beurteilung einer Erscheinung ist zudem nicht so sehr das „Lehramt“ des Bischofs gefragt, sondern vor allem sein „Hirtenamt“, denn der Inhalt von Privatoffenbarungen gehört nicht zum Glaubensgut der Kirche, auch nicht im Falle einer Approbation, also einer sogenannten „Anerkennung“. (Dies bekräftigt auch der katholische Weltkatechismus ausdrücklich.

Das sog. „depositum fidei“ (das hinterlegte, überlieferte Glaubensgut) beruht auf der göttlichen Offenbarung (die mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist) und auf der lehramtlichen Verkündigung der Kirche.

Zu dieser „öffentlichen“, amtlichen Verkündigung gehören aber grundsätzlich keine „Botschaften“ aus Privatoffenbarungen (auch nicht aus „anerkannten“).

Die Approbation von Erscheinungen ist im wesentlichenvergleichbar mit einer kirchlichen Druckerlaubnis (Imprimatur): auch diese verpflichtet niemanden, das betreffende Buch zu lesen, sondern gestattet dies lediglich.023_20A

Diese Auslegung bestätigt Kardinal Prosper Lambertini, der spätere Papst Benedikt XIV. (siehe Grafik); er schrieb in seinem 1734 erschienenen Klassiker über die Selig- und Heiligsprechungen:

„Man muss wissen, dass diese Billigung (von Visionen und Privatoffenbarungen) nichts anderes ist als eine Erlaubnis…, sie nach reiflicher Überprüfung zu Belehrung und Nutzen der Gläubigen zu veröffentlichen.“  

(Quelle: Prosper Lambertini, De Servorum Dei Beatificatione et Beatorum Canonizatione II, 32, 11; III, cap. ult., 15)

Papst Benedikt in VERBUM DOMINI

Papst Benedikt XVI. hat sich in seinem „Apostolischen Schreiben“ VERBUM DOMINI vom 30. September 2010 im 14. Kap. (b) ausdrücklich mit dem Thema göttliche Offenbarung und – im Unterschied dazu –  den sog. Privatoffenbarungen befaßt: 

In diesem „nachsynodalen“ (nach einer Bischofssynode in Rom herausgegebenen) päpstlichen Dokument heißt es (Linien von uns markiert):

„Folglich hat die Synode empfohlen, „den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden“. Diese „sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben“. 1_0_668126

Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns.

Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt.

Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. 

Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Foto: Kloster Ettal

Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. Auf jeden Fall muss es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.“

Damit wird erstens bestätigt,

A. daß die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung lediglich eine „Erlaubnis“ beinhaltet, die den Gläubigen die Zustimmung dazu „gestattet“

B. daß jene freiwillige Zustimmung der Gläubigen, falls sie erfolgt, zudem in einer „klugen Weise“ geschehen soll.

Unklug wäre es nämlich, wenn man einer Privatoffenbarung in einer übereifrigen Weise zustimmen würde, etwa so, als ob sie zum Glaubensgut der Kirche gehöre oder gar ein Dogma sei  –  oder als ob sie etwa der „Maßstab des Katholischen“ sei, als ob man damit gar das „Katholischsein“ anderer Menschen bemessen könnte.

Auch kirchlich genehmigte Erscheinungen sind kein „fünftes Evangelium“  –  geschweige gar das erste.

Sie sind vielmehr ein Angebot der Kirche für jene, denen eine solche Privatoffenbarung helfen kann, ihren Glauben zu vertiefen. An kirchlich nicht genehmigten Erscheinungen soll man hingegen nicht hängen, erst recht nicht an jenen, die eindeutig abgelehnt wurden (zB. Heroldsbach).

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

Kommentare

Eine Antwort

  1. KEHR UM ZU JESUS, denn er ist der Mittelpunkt des Lebens.

    Das sind wichtige Worte, die wir immer wieder hören oder lesen und dazu braucht man keine extra Botschaften.

    Bete mehr, faste mehr, beichte mehr darum geht es doch auch in den Botschaften, das hört sich doch im ersten Augenblick gar nicht so schlecht an.

    Trotzdem fühle ich mich etwas verunsichert.

    Da will ich mich gar nicht reinsteigern, sonst habe ich das Gefühl mich selbst unter Druck zu setzen.

    JESUS liebt mich so wie ich bin und warum reicht es nicht, wenn ich mich sozusagen mit
    JESUS verbundenfühle, sozusagen On-LINE bin für JESUS und ihn in mein Alltagsleben
    versuche irgendwie zu integrieren.

    Was heißt eigentlich BETEN – sind damit all die Gebetstexte gemeint oder auch ganz stinknormales DENKEN an JESUS oder Nachdenken über JESUS.

    JESUS hat gegessen und gefeiert und auch in der Wüste gefastet – alles zu seiner ZEIT.

    Fasten ist sicher gesund aber man kann sich wohl auch krank fasten.

    Grund zum Beichten hätte man wohl jeden Tag, bereuen kann man immer.

    Kehr um zu JESUS.

    Mutter Teresa ist selig gesprochen worden und dafür gibt es auch Gründe.
    Sie und viele andere auch haben sich um die Armen bzw. die Ärmsten der
    Armen gekümmert.

    Gestern habe ich einen Bericht im Fernsehen von Menschen gesehen,
    die auf der Müllhalde nach ESSEN suchen bzw. nach Essensresten und
    dies dann für sich wieder kochen. Sie empfinden diesen Müll als Geschenk.

    Wir machen uns um Gebäude Gedanken und überlegen uns ob sie zu teuer sind und dabei ist es egal für wen sie sind. Die Gebäude sind jedenfalls materielle Dinge, auch wenn sie für einen Bischof sind.

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