Am heutigen Dienstag haben sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Bundesjustizminister Heiko Maas auf einen gemeinsamen Vorschlag zur erleichterten Ausweisung von Straftätern verständigt. Hierzu erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl:
„Wer bei uns eine schwere Straftat begeht, verwirkt sein Gastrecht und muss das Land unverzüglich verlassen. Die Absenkung der Ausweisungshürden, auf die sich die beiden Minister geeinigt haben, ist absolut richtig und entspricht unseren Erwartungen. Die Ereignisse in Köln und anderen deutschen Großstädten erforderten ein rasches und konsequentes Handeln.
Wir dürfen, wollen und werden niemanden sehenden Auges in den Tod schicken. Aber was möglich ist, muss konsequent gemacht werden – sowohl bei der nationalen Gesetzgebung als auch beim Vollzug, welcher Sache der Bundesländer ist. Wenn sich bestimmte Staaten weigern, ihre straffällig gewordenen Staatsbürger zurückzunehmen, dann müssen wir diesen Punkt dringend in Gesprächen mit diesen Ländern klären.
Frauen zu umzingeln, zu begrapschen oder auszurauben geht gar nicht. Dafür gibt es eine rote Karte. Wir fordern sofortige Untersuchungshaft für alle Täter und ebenso schnelle wie konsequente Verurteilungen. Wir werden Schutzlücken bei solchen widerwärtigen sexuellen Übergriffen wie in Köln schließen.“
Eine Antwort
Wieso erfolgt diese Einsicht erst jetzt und warum wurde davon nicht schon längst Gebrauch gemacht?
Heute lese ich in unserer Regionalzeitung, der Justizminister Maas habe angekündigt, „dass das Strafrecht zügig verschärft werde. Fälle wie die Übergriffe in Köln in der Silvesternacht seien dann strafbar.“
Ja waren die denn bisher nicht strafbar? Haben die Nordafrikaner gar keine Straftaten begangen? Und die Polizei hat sie gar gegen geltendes Recht verfolgt?“
Spätestens jetzt wird klar, dass wir dank einer hundsmiserablen Politik in einer Bananenrepublik leben.