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Demokratie benötigt nicht nur Institutionen, sondern Kultur und mündige Bürger

Mathias von Gersdorff

Am 29. Juli 2014 berichtete die FAZ über massive Anfeindungen, denen der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, in den letzten Wochen ausgesetzt war. stuttgart 009a

Sein Vergehen: Als Innenminister sah er sich gezwungen, darauf hinzuweisen, daß ein Hissen der „Regenbogenfahne“ vor öffentlichen Gebäuden entsprechend der Beflaggungsverordnung nicht gestattet sei.

FOTO: M. von Gersdorff als Redner auf der Elternrechts-Demonstration in Stuttgart

Außerdem sah er das Versammlungsrecht  –  ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht  –  durch die Blockaden gegen Aufmärsche der NPD verletzt. Auch Anhänger dieser Partei müßten ihr Versammlungsrecht ausüben dürfen, und dieses sei notfalls mit massivem Polizeieinsatz durchzusetzen.

Gegen beide Maßnahmen Caffiers bildeten sich hohe Wogen der Empörung. Etliche Bürgermeister äußerten völliges Unverständnis und folgten der Anweisung hinsichtlich der Beflaggung nicht, wie beispielsweise die Bürgermeisterin von Schwerin, immerhin Landeshauptstadt.

Im Juni dieses Jahres hatten zwei Bundesministerien die Regenbogenfahne gehißt, doch nach einer Intervention des Bundesinnenministeriums wieder eingeholt.

Daß hier ein offensichtlicher Fall von Klientelpolitik vorliegt, wird von vielen Politikern in Staatsämtern gar nicht mehr realisiert. Für sie scheint es selbstverständlich zu sein, daß sie ihre Staatsmandate ausnutzen, um ihre ideologischen Ziele durchzusetzen.

Daß sie das gesamte Volk vertreten und deshalb eine gewisse Neutralität bewahren müssen, wird nicht mehr eingesehen. Dieser Umstand wurde schon in dieser Kolumne diskutiert.

Demonstrationen von Lebensrechtlern massiv gestört

Die Intervention Caffiers zugunsten des Versammlungsrechts und die anschließenden Reaktionen gegen ihn sind auch einer genaueren Analyse würdig. Dieses Recht wird in Deutschland immer stärker angegriffen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Norbert Nieszery, kritisierte scharf Caffiers Vorgehen: Der Kampf gegen Rechtsextremismus vertrage keine „Verunsicherung durch einen Innenminister, der heute zu Augenmaß im Umgang mit Gegendemonstranten aufruft und morgen scharfmacherische Parolen verkündet“, so Nieszery in der FAZ.PICT0191

Nicht nur NPD-Anhänger werden daran gehindert, zu protestieren. So gut wie keine Aktion für das Lebensrecht kann inzwischen ohne massiven Polizeischutz stattfinden.

FOTO: Polizeischutz wegen linksradikaler Störungen eines Gebetszug für ungeborene Kinder in Münster

Die verschiedenen Demonstrationen gegen den „Bildungsplan 2015“ in Stuttgart wurden massiv durch Blockaden gestört. Die erste am 1. Februar 2014 mußte vorzeitig beendet werden, weil die Polizei nicht Herr der Lage war. Die drei folgenden konnten nur dank Einsatzes von Bereitschafts- und berittener Polizei zu Ende geführt werden.

Man könnte nun argumentieren, NPD-Aufmärsche seien nicht dasselbe wie die christlich motivierten Demos der Lebensrechtler und Bildungsplangegner.

Das mag sein, doch man sollte sich nicht darauf verlassen, daß der deutsche Staat da immer fein unterscheiden wird. Linksradikale versuchen seit eh und je, alle ihre Feinde in einen Topf zu werfen. Alle ihre Gegner sind „Faschisten“. Das Modewort „Vielfalt“ gibt es in deren schräger politischer Weltanschauung nicht.

Revolutionäre Anti-Familien-Politik?

Nach diesem Muster orientiert sich auch die gegenwärtige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Sie hat nicht nur alle Programme gegen Linksextremismus gestrichen und mehr Geld für den „Kampf gegen Rechts“ locker gemacht, sondern auch inhaltlich aufgerüstet, indem sie den Begriff „Rechts“ enorm ausgeweitet hat.

Im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit”, das Manuela Schwesig am 1. Juli 2014 vorgestellt hat, geht es nämlich nicht nur um den Kampf gegen Rechtsradikalismus, sondern auch gegen Dinge wie „Homophobie“, „Transphobie“ und „Islamophobie“. Also die ganze Palette von Phobien, die Linksradikale aufstellt haben. DSC03337a

Wie schon mehrmals dargestellt wurde, macht sich nach Schwesigs Ansicht der Homophobie schon schuldig, der gegen den „Bildungsplan 2015“ demonstriert.

FOTO: Demonstration für Elternrecht und gegen den grün-roten Bildungsplan in Stuttgart

Die Bundesfamilienministerin ist natürlich ein Extremfall. Manuela Schwesig ist der Prototyp des ideologiegeblendeten Politikers, der mit der Brechstange seine Überzeugungen durchsetzen will in der Meinung, er sei im Besitz der absoluten Wahrheit.

Dementsprechend baut Schwesig das Bundesfamilienministerium zu einer Zelle revolutionärer Anti-Familienpolitik um.

Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit

Man könnte nun einwenden, in Deutschland sei man durch das Grundgesetz genügend vor staatlicher Willkür und einer Ideologisierung des Staates geschützt. Das Grundgesetz bietet sicherlich einen Schutz, doch keinen hinreichenden.

So wird bei uns dem Menschen durchaus ein Recht auf Leben von der Zeugung an zugesprochen. Doch in der Praxis sieht das ganz anders aus. Dem Staat und den Mandatsträgern ist die eklatante Verletzung des Grundrechts auf Leben durch die Abtreibungspraxis völlig gleichgültig. baby

Auch das Erziehungsrecht der Eltern findet im Grundgesetz ausreichend Platz, doch auch dieses ist weitgehend aus dem Bewußtsein der Mehrheit der Menschen verschwunden.

In den Kitas und in den Schulen werden systematisch Gender-Mainstreaming und Gender-Theorie eingeführt, ohne daß es je eine demokratische Diskussion über den Sinn dieser Ideologien gegeben hat. Wehrt sich dagegen jemand, wird versucht, ihn gesellschaftlich zu stigmatisieren.

Wie leicht sich elementare Grundrechte ausschalten lassen, zeigt Professor Johann Braun in seiner Studie „Ehe und Familie am Scheideweg – Eine Kritik des sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetzes“ aus dem Jahr 2002:

„Obwohl es grundrechtsdogmatisch keinem Zweifel unterliegen kann, das die Institutsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG lex specialis gegenüber Art 3 GG ist, ja daß „man sich kaum einen überzeugenderen Grund der Ungleichbehandlung (der Ehe, Anm. des Verf.) als eine Grundrechtsnorm wie Art. 6 Abs. 1 GG vorstellen kann“, wird von interessierter Seite ständig die Behauptung wiederholt, daß Art. 3 Abs. 3 GG die „Öffnung“ der Ehe für Homosexuelle oder aber die Schaffung einer der Ehe gleichwertigen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft fordere“.

Konsequent zu Ende gedacht, läuft diese Ansicht darauf hinaus, daß bereits die Ehe in ihrer überkommenen Gestalt gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt bzw. daß Art. 6 Abs. 1 GG wegen der hier vorausgesetzten und vom Verfassungsgeber für selbstverständlich gehaltenen Beschränkungen auf verschiedengeschlechtliche Partner verfassungswidrig ist.“

Demokratie benötigt Kultur und Tradition

In Deutschland wird generell  –  im Vergleich zu anderen Ländern  –  den staatlichen Institutionen großes Vertrauen entgegengebracht. Zum Teil liegt das daran, daß bei uns der Staat (noch) gut funktioniert. Doch wir dürfen nicht vergessen, daß die Institutionen keinen funktionierenden Rechtsstaat garantieren.  20140501 Demo für Alle Banner WordPress

Prof. Dr. Günter Rohrmoser erläuterte 1994 in seinem Buch „Der Ernstfall“:

„Bei Platon und Sokrates können wir lernen, daß die Demokratie nicht primär eine Sache der Etablierung bestimmter Institutionen, sondern eine kulturelle Angelegenheit ist. Eine Demokratie kann auch bei bester institutioneller Verfassung nicht auf Dauer überleben, wenn die Bürger nicht ein der Demokratie angemessenes Bewußtsein mitbringen.

Zur Demokratie gehört ein demokratisch gesonnener Bürger. Der Bürger bringt dieses Bewußtsein aber nicht per se mit, er muss dazu erzogen werden.

Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie nicht selbst herstellen kann. Sie ist eingebunden in eine  –  in diesem Fall durch die Antike, das Christentum und die Aufklärung geprägte  –  Kultur. Ohne die Vergegenwärtigung der Tradition kann es keine Erziehung zur Demokratie geben.“

Daß genau diese Bedingungen für eine wahre Demokratie dabei sind, angegriffen zu werden, ist ziemlich offensichtlich. Der Mißbrauch von staatlichen Stellen zur Durchsetzung einer ideologischen Agenda und die Geringschätzung elementarer Grundrechte kann dann schnell zu einem Zustand führen, in welchem die staatlichen Institutionen zwar sehr effizient arbeiten, doch nicht mehr zum Schutz der Rechte der Menschen, sondern eben zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Ideologie.

Ein solcher Zustand könnte sich einstellen, ohne von der großen Mehrheit wahrgenommen zu werden.

Unser Autor Mathias von Gersdorff ist Leiter der Frankfurter Aktion „Kinder in Gefahr“ und betreibt die Webseite „Kultur und Medien online“

Erstveröffentlichung dieses Beitrags in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“

Kommentare

3 Antworten

  1. „Demokratie benötigt nicht nur Institutionen, sondern Kultur und mündige Bürger“:

    Einen wesentlichen Unterschied macht z.B., ob Demokratie betrieben wird mit dem MEHRHEITS-Prinzip oder mit dem EINSTIMMIGKEITS-Prinzip.

    Bei uns wurde das Einstimmigkeits-Prinzip (für Entscheidungen, die die Allgemeinheit betrafen) im Jahr 1338 abgeschafft und ersatzweise das MEHRHEITS-Prinzip eingeführt – zusammen mit der ausdrücklichen „Folgepflicht der Minderheit“.

    Ein unerhörter Vorgang! Ein Riesenverlust an wahrer Kultur.

    Wahre Kultur des Menschen ist sein Bewußtsein der Göttlichkeit und das praktische Umsetzen des höchsten Prinzips / Gesetzes durch das Leben.

    …..

    „Mündige Bürger“:

    Die gibt es in der zivilisierten Gesellschaft so gut wie gar nicht (mehr).
    Bekanntermaßen – wie auch von Erich Fromm gesagt – sind die „Erwachsenen“ der modernen Gesellschaft nicht erwachsen. Die „Entfremdung“ / „Kollektive Neurose“ steht davor…

    Herzlichen Gruß!

    1. Nicht zuviel von kollektiver Neurose schreiben und reden. Dann verändert sich auch die Wahrnehmung.

      Ich kenne viele „mündige Bürger“. Man muss sich in den richtigen Kreisen aufhalten,

  2. Herr von Gersdorff hat natürlich völlig recht: Das praktisch eingeführte „Recht auf Abtreibung“ und die „Öffnung der Ehe“ für Gleichgeschlechtliche sind beide schlicht grundgesetzwidrig. Dieselben Parteien, die andere mit phantasievollen Verdächtigungen der „Verfassungsfeindlichkeit“ zeihen, haben sich über das Grundgesetz hinweggesetzt. Anders ausgedrückt: Diese Parteien verändern das Grundgesetz auf kaltem Wege, nämlich dem des semantischen Betrugs.

    Das gilt auch für die praktische Aberkennung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für Mißliebige, die inzwischen auch brave Christen erleben. Der Hamburger Professor für Öffentliches Recht Dr. Jürgen Schwabe hat das in einem Aufsatz in der FAZ vom 24.07.2014 in gehöriger Schärfe aufgezeigt:. „Die Blockade einer erlaubten Versammlung ist strafbar. Doch wird diese Straftat nicht verfolgt. Im Gegenteil: Die Politik ruft oft dazu auf. Die Aberkennung eines Grundrechts.“

    Und in diesem Punkt muß das Mitleid mit dem CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sehr gemäßigt bleiben, Denn einem Beschluß des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, der es für „gesellschaftlich erwünscht“ erklärte, daß „Bürger gegen rechtsextreme Aufmärsche auf die Straße gehen“, und ausdrücklich Sitzblockaden „im Rahmen des rechtlich Erlaubten ein wirksames Mittel der Demonstration gegen rechtsextremistische Aufmärsche“ nannte, hat die CDU in trautem Verein mit SPD, Gründen und Linkspartei zugestimmt. Caffier war selbst dabei, als das Papier unter Vermittlung von Ministerpräsident
    Erwin Sellering (SPD) entstand. Ich verweise auf den Bericht der FAZ: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10204505286011828&set=a.4585614478062.2188479.1223028729&type=1&relevant_count=1

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